Urlaubsmängel: So gibt's Geld zurück
Für ein Münchner Pärchen wird der Urlaub zur Qual. Der Richter weist ihre Klage aber ab – weil sie nicht genug auf die Beweise geachtet haben. So setzen Sie Ihre Ansprüche richtig durch.
München - „Riesige Baustelle“, „katastrophale hygienische Zustände“ –- wer so pauschal beschreibt, was ihm im Urlaub an Mängeln widerfahren ist, läuft Gefahr, vor Gericht zu scheitern. So wie das Münchner Ehepaar, das seine achttägige Ägypten-Reise nicht so recht gelungen fand und beim Amtsgericht gegen den Reiseveranstalter klagte.
Im Dezember 2010 flogen die beiden mit ihrem fünfmonatigen Sohn nach Ägypten. 808 Euro kostete der Spaß inklusive Flug, Unterbringung und Verpflegung – richtig billig. Doch das vermeintliche Schnäppchen erwies sich schnell als Mogelpackung. Sagen die Kläger.
Man habe eine riesige Baustelle vorgefunden, die hygienischen Verhältnisse seien eine Katastrophe gewesen, das Essen wenig appetitlich, der Service nicht zufriedenstellend, das Unterhaltungsprogramm dürftig. Es gab kaum etwas, das sie nicht kritisierten. Ein gelungener Urlaub sieht jedenfalls anders aus.
Auch der Rückflug hatte seine Tücken. Die Koffer seien erst Wochen später eingetrudelt. Also wollte das Paar drei Viertel seines Geldes zurück und obendrauf eine Entschädigung von 700 Euro.
Die Reiseveranstalterin wehrte sich. Die Reisenden hätten zu Beginn ein neues Zimmer mit Meerblick bekommen, der Baulärm sei dort nicht mehr hörbar gewesen. Ansonsten sei doch alles in Ordnung gewesen.
Vor dem Amtsgericht widersprach das Paar und sprach von mehrmaligen Reklamationen. Doch das reicht nicht. Auch die Beschreibungen der Zustände waren der Richterin allzu pauschal. Den Klägern sei zudem ein anderes Zimmer zugewiesen worden. Dass es auch hier zu Lärmbelästigungen gekommen sein soll, war für die Richterin nicht nachvollziehbar.
Wer Reisemängel geltend macht, braucht also gute Beweise. Die fehlten hier. Immerhin bot die Reiseveranstalterin 150 Euro. Diesen Vergleich nahm das Münchner Pärchen schließlich an.
150 Euro statt der geforderten 1306 Euro, das ist nicht viel. Zumal die beiden Ägypten-Urlauber auf Gerichtskosten von 721 Euro sitzen blieben. Eine Rechtsschutzversicherung hatten sie nicht.
Wer es geschickter angeht, kann sich eine Menge Geld vom Veranstalter zurückholen – theoretisch sogar 100 Prozent, wenn verschiedene Mängel aufgetreten sind. Eine genaue Auflistung der Leistungen finden Sie in der Print-Ausgabe der AZ. Richterin Ingrid Kaps hat selbst viele Reisemangel-Verhandlungen geführt. Eine komplette Erstattung war zwar nicht darunter. „Das Höchste waren einmal 50 Prozent“, sagt Kaps. Immerhin.
Reisemängel: Möglichst schnell reagieren
Es reicht nicht, sich pauschal über einen misslungenen Urlaub zu beschweren und damit vor Gericht zu ziehen. Im Zweifel muss der Urlauber beweisen, dass sein Reiseveranstalter leere Versprechungen gemacht hat – so geht’s:
- Protokollieren: „Sollten am Urlaubsort tatsächlich Mängel vorhanden sein, empfiehlt es sich, diese und die entsprechenden Rügen nach Tag und Uhrzeit zu dokumentieren“, rät Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Münchner Amtgerichts und selbst Richterin. Wichtiges Hilfsmittel für eine etwaige Klage sind auch Fotos von baulichen Mängeln.
- Schnell reagieren: Reisemängel müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr geltend gemacht werden, sagt Kaps. Ansonsten verfällt der Anspruch.
- Informieren: Als Referenz nutzen Richter gerne die Frankfurter Tabelle (s. rechts). Die vom Frankfurter Landgericht zusammengestellte Liste der Reisemängel ist zwar rechtlich nicht bindend, aber als Richtschnur gut geeignet. Letztendlich liegt es aber immer im Ermessensspielraum des Richters, wie hoch die Erstattung ausfällt, wenn der Reisemangel bewiesen wurde.
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