Steuererklärung wartet - aber nicht auf jeden
... aber nicht auf jeden: Viele müssen gar keine abgeben. Hier steht, was man zum Thema Steuererklärung wissen muss.
MÜNCHEN Die Frist läuft, ganz egal, wie sonnig die Tage zur Zeit auch sind: Wer es noch nicht getan hat, kann sich noch bis Ende Mai mit der anstehenden Steuererklärung beschäftigen. Doch viele winken schon beim Gedanken an den Papierkram entnervt ab. Keine Lust, keine Zeit, zu kompliziert. Bis zu zehn Prozent der etwa 40 Millionen Arbeitnehmer ließen den Abgabetermin am 31. Mai alle Jahre wieder sausen, sagt Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 25 Prozent aus und mehr.
Tatsächlich müsse gar nicht jeder zwingend ein Wochenende opfern für den Fiskus, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Aber es kann sich ordentlich auszahlen. Wer von vornherein verzichtet, weil er glaubt, dass sowieso nichts dabei rausspringt, bringt sich oft um Hunderte Euro. Und nicht jeden lässt das Finanzamt dann auch in Ruhe. Hier einige grundlegende Erklärungen:
Wer muss bestimmt ran?
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss laut Gesetz sein Einkommen erklären. Für alle Selbstständigen und Freiberufler ist das Pflicht. Sie können auf keinen Fall auf Tauchstation gehen.
Erwartet der Staat Nachzahlungen, muss auch ein Arbeitnehmer zwingend eine Einkommenssteuererklärung machen. Dann ist es mit der automatisch vom Chef abgeführten Lohnsteuer allein nicht getan.
Wann muss die Erklärung sein?
Keine Ruhe vorm Finanzamt hat, wer 2010 zum Beispiel Nebeneinkünfte zum Gehalt oder der Pension hatte, die höher als 410 Euro im Jahr waren. Dazu zählen Renten-, Miet- oder ähnliche Einnahmen. Das gilt für Alleinstehende wie für Ehepaare. Ran muss auch, wer Lohn bekam, der nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde. Oder wenn eine Abfindung vom Chef respektive Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro flossen. Ausnahme: Hartz-IV-Empfänger können sich die Mühe immer sparen.
In welchen Fällen noch?
Nicht drumherum kommt auch, wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet hat. Oder aber getrennt lebende wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt. Außerdem alle, die sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen ließen, um 2010 weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Wer braucht nicht? Millionen Singles mit Lohnsteuerklasse I oder II, ohne Kinder, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit nach Hause bringen, müssten kein freies Wochenende für die Steuer opfern, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gleiches gilt auch für Eheleute mit etwa gleich hohem Einkommen, also mit Klasse III oder IV, ohne jegliche Zusatzeinnahme. Aber: Auch wenn sie nicht zwingend in der Pflicht stecken, kann sich die Mühe trotzdem auszahlen.
Wann lohnt sich eine freiwillige Erklärung?
Rentabel kann die sogenannte Antragsveranlagung immer dann sein, wenn man 2010 viele Ausgaben hatte, besonders für den Job. Etwa einen weiten Weg zur Arbeit oder eine beruflich bedingte Zweitwohnung. Bei hohem Gehalt lassen sich allein schon über die Kirchensteuer einige hundert Euro zurückholen. Und auch sonst sei viel mehr absetzbar, als der Laie glaube, ermuntert Nöll zum Handeln. Im Schnitt zahlt das Finanzamt über 800 Euro zurück.
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