Steuer-Schock: Finanzamt jagt Rentner

Der Fiskus macht Druck, weil zum Jahresende Steuerforderungen aus 2005 verjähren. Viele Senioren wussten nicht, dass sie Zusatzrenten und Nebeneinkünfte angeben müssen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Unbeschwert im Ruhestand? Nicht, wenn das Finanzamt einen Bußgeldbescheid schickt oder gar ein Steuerstrafverfahren droht.
dpa Unbeschwert im Ruhestand? Nicht, wenn das Finanzamt einen Bußgeldbescheid schickt oder gar ein Steuerstrafverfahren droht.

 

München - Für Rentner, die bei der Steuererklärung bewusst oder unbewusst geschummelt haben, kann es bis zum Jahresende ungemütlich werden. Der Fiskus treibt zurzeit die Steuerschulden von Seniorenhaushalten ein, die eigentlich seit Jahren Steuern nachzahlen müssten – es aber nicht getan haben. Selbst Greise im Pflegeheim kriegen Post.

Es drohen Zuschläge und Bußgelder. Wer binnen vier Wochen seine Steuererklärung für 2010 und weiter zurück abgeben muss, sollte das Schreiben nicht ignorieren, warnt Martina Bruse vom neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine NVL. Das Finanzamt bittet notfalls mit Steuerschätzungen, Zuschlägen und Bußgeld zur Kasse.

Der Fiskus will die Verjährung verhindern. Seit 2009 trägt der Staat elektronisch zusammen, was die mehr als 20 Millionen Ruheständler an Altersbezügen und Kapitalauszahlungen bekommen. Die Finanzämter können sehen, ob Einkünfte so hoch sind, dass Senioren Steuern zahlen müssten. Wenn ja, bekommen sie eine Art blauen Brief – also die Aufforderung, für 2010 eine Steuererklärung abzugeben. Eheleute bekommen zwei einzelne Schreiben. Die Finanzverwaltung macht Druck, weil Nachforderungen aus dem Jahr 2005 am 31. Dezember verjähren. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Seither rutschen immer mehr Senioren in die Steuerpflicht hinein.

Besser den Fachmann fragen. Angeschriebene Rentner sind zur Steuererklärung verpflichtet. Daran führt kein Weg vorbei. Dabei sollten sie sich von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen. Denn: Der blaue Brief bedeutet nicht automatisch, dass die Senioren zahlen müssen. Steuerexperten können berechnen, ob sich das Finanzamt vertan hat und gar keine Steuernachzahlungen fällig werden. Ist das so, bleibt es bei der einmaligen Steuererklärung für 2010.

Wie wird die Steuerlast kleiner? Mit Freibeträgen und Pauschalen kann die Steuerlast häufig ganz vermieden oder wenigstens deutlich gedrückt werden. Dazu gehören Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Ausgaben für Privathaftpflicht-, Unfall- und Sterbegeld- oder eine langjährige Lebensversicherung.

Auch die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar. Das zu versteuernde Einkommen wird außerdem kleingerechnet durch Posten wie Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, Handwerkerlöhne, Praxisgebühren und Aufwendungen für die Gesundheit wie die Anschaffung von Brille, Zahnersatz oder Fahrten zur Klinik. Schwerbehinderte mit Ausweis haben noch Extra-Freibeträge. Absetzbar sind auch Aufwendungen für die Pflege.

Was, wenn das Finanzamt richtig liegt? Haben die Angeschriebenen tatsächlich Einnahmen am Fiskus vorbei kassiert, wird es kompliziert. Dann müssen sie häufig auch noch Steuererklärungen für sämtliche Jahre zurück bis 2005 abgeben. Obendrein wird noch die Erklärung für 2011 fällig.

Ausnahme: Die steuerlichen Verhältnisse haben sich im Lauf der Jahre geändert, weil beispielsweise der Ehepartner gestorben ist. Nachzahlen müssen häufig Ehepaare, von denen einer noch berufstätig ist. Oder wenn zur gesetzlichen Rente noch eine Witwen-, Betriebs- oder Privatrente fließt, Miet- oder Kapitaleinkünfte da sind oder ein Nebenverdienst.

Lässt ein säumiger Rentner die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstreichen, wird seine Steuerlast geschätzt. Wer Nachzahlungen von einigen Tausend Euro am Bein hat, kann um Stundung bitten.

Wer hat nichts zu befürchten? Wer 2005 in den Ruhestand ging und bis zu 19100 Euro Jahresbruttorente bekommt, muss keine Steuern zahlen. Für Neurentner im Jahr 2006 sank die Hürde zur Steuerpflicht auf 18300 Euro pro Jahr, ein Jahr später auf 17700 Euro und 2008 auf 17400 Euro. Wer sich 2009 zur Ruhe setzte, blieb mit bis zu 16900 Euro steuerfrei, im Jahr 2010 waren es 16300, vergangenes Jahr 15700 Euro. Für Ehepaare gelten doppelte Werte.

 

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.