So läuft das mit dem Testament nicht ab: Nachlassgericht räumt mit Rosamunde-Pilcher-Klischee auf

Jeder Sterbefall löst ein Nachlassverfahren aus. Die vordringliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist es dabei, die Erben zu bestimmen.
John Schneider
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Was man alles zum Testament wissen sollte, damit es nach dem Tod für die Erben leichter wird, hat das Nachlassgericht München jetzt verraten.
Was man alles zum Testament wissen sollte, damit es nach dem Tod für die Erben leichter wird, hat das Nachlassgericht München jetzt verraten. © Christin Klose/dpa-tmn

München - Die Arbeit beim Nachlassgericht hat zwangsläufig viel mit dem Tod zu tun. Hinter jedem Nachlassverfahren steht ein Sterbefall. Im Jahr 2024 waren es dementsprechend 15.029 neue Verfahren in München.

Normalerweise kein fröhliches Thema. Und doch gibt es auch kuriose Aspekte, berichten Christiane Karrasch, die Leiterin des Münchner Nachlassgerichts, und eine Gruppenleiterin über ihre Arbeit in der Maxburgstraße. Wie zum Beispiel über die vielen Arten, die dem Erblasser zur Verfügung stehen, sein Testament aufzusetzen.

Wenn mal kein Papier zur Verfügung steht, darf es da auch schon mal ein Stofftuch oder der Spiegel sein, um den letzten Willen zu bekunden. Beides wird vom Nachlassgericht akzeptiert.

So beginnt das Verfahren

Wie beginnt das Verfahren? Die Einleitung eines Nachlassverfahrens beginnt in der Regel mit der Meldung des Sterbebundesamtes an das Zentrale Testamentsregister in Berlin, welches das zuständige Nachlassgericht verständigt.

In München arbeiten vier Richterinnen und 22 Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen für das Nachlassgericht. Die Aufgabe: Nach dem Motto "Jeder hat einen Erben" gilt es, diesen zu ermitteln.

Erben finden: keine leichte Aufgabe

Manchmal ist das keine leichte Aufgabe. Zum Beispiel, wenn der Erblasser nicht ein, sondern 30 Testamente hinterlassen hat, um jeweils für gute Stimmung bei den potenziellen Erben zu sorgen. Oder wenn sich der Erblasser missverständlich ausgedrückt hat, dann ist es Aufgabe des Gerichts, den tatsächlichen letzten Willen zu ermitteln.

Jedes Verfahren wird dabei von einem Rechtspfleger betreut, bei besonders strittigen Verfahren oder wenn möglicherweise ausländisches Recht angewandt werden muss, ist ein Richter zuständig. Was das Gericht nicht leisten kann: ratsuchenden Erben oder Erblassern Rechtsberatung zu geben. Dafür sind Anwälte zuständig.

Die Leiterin des Münchner Nachlassgerichtes, Christiane Karrasch, auf dem Dach des Amtsgerichts.
Die Leiterin des Münchner Nachlassgerichtes, Christiane Karrasch, auf dem Dach des Amtsgerichts. © jot

Die örtliche Zuständigkeit? Zuständig ist das Nachlassgericht für Erblasser, die ihren "letzten gewöhnlichen Aufenthalt" hier oder in den kreisangehörigen Gemeinden hatten. Das Münchner Gericht ist aber auch bei Fällen zuständig, wo der Erblasser zwar zuletzt im Ausland wohnte, aber vor dem Wegzug davor in München lebte oder wenn Vermögen im hiesigen Zuständigkeitsbereich vorhanden ist.

Das Gericht ermittelt unabhängig von der Höhe des Nachlasswertes. In München kann der schon mal mehrere Milliarden erreichen. Liegt der Nachlasswert aber unter den Beerdigungskosten, wird kein Nachlassverfahren durchgeführt.

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Wo man in München sein Testament deponieren kann

Ein Tipp der Nachlass-Expertinnen: Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille auch gefunden und umgesetzt, und nicht etwa von unzufriedenen Erben oder Nicht-Erben dem Kaminfeuer überantwortet wird, kann sein Testament in einem Tresor in der Maxburgstraße 4 deponieren. Hier wird es im Sterbefall dann hervorgeholt. Derzeit befinden sich 66.787 Testamente in amtlicher Verwahrung.

Die beiden Frauen räumen noch mit einem Rosamunde-Pilcher-Klischee auf. Die feierliche Eröffnung des Testaments, wenn sich die Erben an einem Tisch versammeln, um den letzten Willen zu erfahren, gibt es so nicht. Testamente werden vom Rechtspfleger eröffnet. "Zu der Eröffnung werden die Beteiligten nicht geladen."

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