Schutz vor Hitze auf der Arbeit: Dazu ist der Chef verpflichtet
Große Hitze ist schon beim Nichtstun anstrengend genug, beim Arbeiten kann sie jedoch unerträglich werden. Laut dem DAK-Gesundheitsreport 2024 gibt die Hälfte der Beschäftigten an, nicht so produktiv zu sein. Viele berichten von Konzentrationsschwäche (42 Prozent) und einige reagieren gereizter auf Team oder Kundschaft (13 Prozent).
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) empfiehlt deshalb, mindestens drei Liter oder mehr zu trinken und über den Tag verteilt leichte Kost statt deftiger Speisen zu essen. Was demnach noch hilft: Die Handgelenke mit kaltem Wasser benetzen – das kühlt kurzfristig.
Schutz vor Hitze: Arbeitgeber muss Büro kühl halten
Bei großer Hitze steht aber auch der Arbeitgeber in der Pflicht, das Arbeiten angenehmer zu gestalten. Vorab: Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht. Auch ein Anspruch auf längere Pausen oder anders verteilte Arbeitszeiten bestehe nicht, sagt Bernhard Stiedl, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Bayern, der AZ.
Trotzdem sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, dass es „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ in den Arbeitsräumen gibt – die darf bei maximal 26 Grad Celsius liegen. Steigt die Temperatur über 35 Grad Celsius, darf dort laut Baua nicht mehr gearbeitet werden. Doch Obacht: Für das Homeoffice gilt diese Regelung nicht.

Eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur lasse sich etwa mit Jalousien, Klimaanlagen oder Ventilatoren erreichen, wie der DGB angibt. Der Arbeitgeber könne außerdem sicherstellen, dass Büros und Werkräume morgens gelüftet werden und nachts auskühlen. Eine Verpflichtung zur Installation einer Klimaanlage gibt es laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern allerdings nicht.
Ungesüßte Früchtetees und Mineralwasser helfen
Außerdem sinnvoll: Getränke am Arbeitsplatz bereitstellen. Hier eignen sich laut Baua vor allem Mineralwasser, ungesüßte Früchte- und Kräutertees sowie verdünnte Fruchtsäfte – die sind magenschonend, aber helfen zugleich, den Körper mit Flüssigkeit und Elektrolyten zu versorgen. DGB-Bayern-Chef Stiedl sagt, bei besonders hohen Temperaturen oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten könne es erforderlich sein, ebensolche Getränke anzubieten.
Aber Vorsicht bei eiskalten Getränken: Die zwingen den Körper, gegenzukühlen – also noch mehr zu schwitzen.
Kurze Hose trotz Hitze nicht immer erlaubt
Auch den Dresscode aufzulockern, kann laut Baua helfen. Etwa die Pflicht zu Jacketts oder Krawatten aufzuheben.
Doch nicht alles sei am Arbeitsplatz erlaubt, warnt der DGB. Gerade wenn ein Arbeitnehmer Kontakt mit Kunden habe, könne erwartet werden, sich branchenüblich zu kleiden. Das heißt: Flipflops oder kurze Hosen beim Kundentermin gehen trotz Hitze nicht. Ebenfalls ein No-Go: Sicherheitsschuhe oder Helm wegen der Hitze nicht anziehen.
Wer draußen arbeitet, der hat laut DGB-Bayern-Chef zudem ein Anrecht auf spezielle Kleidung, Kopfschutz, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmittel der Kategorie "hoch" oder "sehr hoch".
Arbeit nach vorne verlegen
Mit Blick auf die häufigeren Extremtemperaturen angesichts des Klimawandels braucht es laut Stiedl Lösungen für die Arbeitswelt. Eine könne sein, dass die Arbeitszeit an die Witterung angepasst werde. "Indem die Arbeitszeit früher beginnt und dafür in den warmen Nachmittagsstunden früher endet", sagt er der AZ. Denkbar sei auch, dass die Arbeit später beginnt. Gerade bei Berufen, bei denen man unter freiem Himmel arbeitet, ist das laut DGB wichtig.
Bei Hitze darauf zu pochen, im Homeoffice zu bleiben, geht laut Stiedl nach aktueller Rechtslage nicht. Aber: Es könne eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Beschäftigten bei Hitze zu entlasten. Gerade wenn’s in den eigenen vier Wänden wesentlich kühler ist.
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