Scheidung ohne Rosenkrieg

Wenn die Ehe in die Brüche geht, ist die Hilfe eines Anwalts unumgänglich. Wie man dabei Kosten sparen kann.
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Für Paare, die sich nichts mehr zu sagen haben, ist die Scheidung oft der einzige Ausweg.
Deutscher Anwaltsverein Für Paare, die sich nichts mehr zu sagen haben, ist die Scheidung oft der einzige Ausweg.

Wenn die Ehe in die Brüche geht, ist die Hilfe eines Anwalts unumgänglich. Wie man dabei Kosten sparen kann.

Rosenkrieg? Nein, danke! In den meisten Fällen haben beide Partner ein Interesse daran, die Trennung auch formal unkompliziert und günstig abzuwickeln. Damit die Scheidungskosten möglichst gering ausfallen, sollten beide Partner die offenen Punkte im Vorhinein einvernehmlich klären. Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Anwaltskosten entstehen vor der Scheidung und vor Gericht. Grundsätzlich besteht bei Familienstreitigkeiten für beide Parteien Anwaltszwang, erklärt Finn Zwißler, Ratgeberautor und Rechtsanwalt aus München. Die Partei, die den Scheidungsantrag einreicht, braucht auf jeden Fall einen Anwalt. Die andere nimmt zunächst lediglich Stellung dazu. Stimmt sie zu, braucht sie dafür keinen Anwalt, so die Ausnahme im Gesetz. In der Mehrzahl der Fälle stimme die Gegenseite dem Antrag zu – beide Eheleute einigen sich einvernehmlich.

Erst wenn Folgen der Scheidung wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu klären sind, braucht auch die zweite Partei einen Anwalt, erläutert Zwißler. „Bedürfen diese Dinge aber keiner Klärung, kann das Paar bei einvernehmlicher Zustimmung auf den zweiten Anwalt verzichten.“ So lassen sich doppelte Anwaltskosten sparen. Streitigkeiten sind teuer: „Wenn aber vorher alle wichtigen Punkte geklärt sind, muss später erst gar nicht darum gestritten werden. All das, was vor Gericht zum Streitfall werden kann, sollten die Ehepartner vor dem Einreichen des Ehescheidungsantrags vertraglich regeln, empfiehlt auch Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Hat das Paar ein Kind, ist die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts zu klären. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, wo das Kind seinen Aufenthalt haben wird. Und Eltern müssen sich über den Umfang des Umgangsrechts klar werden.

Vertraglich geregelt sollten außerdem sein: der Unterhalt des Ehegatten, der Zugewinnausgleich, die weitere Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung der Haushaltsgegenstände. Am besten wird diese Einigung von einem Notar beurkundet.

Eine Ausnahme ist der Versorgungsausgleich, der die Rentenansprüche des Ehepartners regelt und von Amts wegen vorgenommen wird. War die Ehefrau Hausfrau und hat sie somit keine Rentenansprüche erworben, steht ihr ein Anspruch gegen den Ehemann zu. Derjenige, der den Anwalt sparen will, sollte vor dem Scheidungstermin die Beratung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich ist der Anwalt bestrebt, auf eine Einigung hinzuwirken, Zwißler: „Es ist ein Vorurteil, dass Anwälte bei Scheidung gerne streiten und vor Gericht ziehen.“ Bei einer Einigung bleibt das Gericht außen vor, und für den Mandanten wird eine gesonderte Einigungsgebühr fällig. Dadurch spare er aber trotzdem Geld, denn er muss im Falle der außergerichtlichen Einigung keine Gerichtskosten zahlen.

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