Rente mit 67

Es wird ernst: Nächstes Jahr beginnt die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf schließlich 67. Die AZ erklärt wichtige Eckpunkte – und welche Einbußen kommen können.  
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Nun kommt sie: die Rente mit 67. Die AZ erklärt die wichtigsten Fakten.
dapd/Jens Schlueter Nun kommt sie: die Rente mit 67. Die AZ erklärt die wichtigsten Fakten.

Es wird ernst: Nächstes Jahr beginnt die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf schließlich 67. Die AZ erklärt wichtige Eckpunkte – und welche Einbußen kommen können.

München - Noch zwei Wochen, dann kommt der nächste Renten-Hammer: Ab nächstem Jahr werden Millionen Bundesbürger länger arbeiten müssen, wenn sie sich ohne Abzüge zur Ruhe setzen wollen. Das Rentenalter von heute 65 wird ab Januar für alle ab 1947 Geborenen schrittweise angehoben.

Die Jüngeren trifft das Gesetz am härtesten. Ab Jahrgang 1964 liegt die Hürde in den Ruhestand bei vollen 67 Jahren. Wer vorher Rente will, kriegt sie künftig frühestens ab 63 – und muss teuer dafür bezahlen. Die Berater der Deutschen Rentenversicherung hätten bereits alle Hände voll zu tun, um die vielen Anfragen zu beantworten, sagt Sprecher Dirk von der Heide. Die AZ erklärt die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung:

Warum müssen die Deutschen länger arbeiten?
Die umstrittene Rente mit 67 soll das Rentensystem stabilisieren und die Beiträge für die Jüngeren bezahlbar halten. Denn die Deutschen leben immer länger und bekommen immer länger Rente vom Staat: Männer etwa 15 Jahre lang (1960 waren es nur etwa zehn Jahre) und Frauen rund 20 Jahre lang (1960: circa elf Jahre).

Wer kann künftig wann in Rente?
Die Altersgrenze steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1964 allmählich auf 67 Jahre. 1949 Geborene können beispielsweise mit 65 Jahren und drei Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Der Jahrgang 1960 darf das erst mit 66 Jahren und vier Monaten tun. Wer 1964 oder später geboren ist, erst mit 67 Jahren.

Zwei Jahre länger einzahlen bringt wahrscheinlich wenigstens ein kleines Plus im Geldbeutel. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen macht das derzeit rund 52 Euro im Monat aus, wie die Deutsche Rentenversicherung vorrechnet.

Was ist mit einer früheren Rente?
Mit 60 aufzuhören wird zum Auslaufmodell. Wer nicht bis 67 arbeiten kann oder will, kann erst ab 63 in Rente gehen. Voraussetzung: Er hat mindestens 35 Jahre Versicherungsbeiträge eingezahlt oder anrechenbare Zeiten für Ausbildung, Wehrdienst, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung vorzuweisen. Außerdem muss er sich das leisten können. Heute verzichten Bürger, die früher gehen, im Schnitt auf 100 Euro im Monat, lebenslang. Die Einbußen werden sich verdoppeln. Auch die Hinterbliebenenrente für Witwen oder Witwer fällt dann geringer aus.

Wie hoch sind die Abschläge?
Das hängt von Geburtsjahr und Renteneintrittsalter ab. Grundsätzlich werden für jeden Monat, den der Betroffene früher in den Ruhestand geht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Wer sich also erst mit 67 Jahren verabschieden darf, aber schon volle vier Jahre früher gehen möchte, muss auf 14,4 Prozent seiner Rente verzichten. Das ist noch nicht alles: Weil er vier Jahre weniger einzahlt, schrumpft außerdem der Rentenbetrag, von dem der Abschlag weggeht. Was das in Euro ausmacht, rechnen Versicherungsberater vor.

Was ist bei Krankheit?
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Eintrittsalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher ausscheidet, muss in der Regel Kürzungen bis 10,8 Prozent hinnehmen. Für schwerbehinderte Bürger ab Jahrgang 1952 steigt die Altersgrenze ebenfalls von 63 auf 65. Sie können ab 62 in Rente gehen – wenn sie Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.

Sonderfall: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Was ist komplett neu ab 2012?
Bürger, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, werden als „besonders langjährige Versicherte“ belohnt und dürfen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Das gilt auch dann, wenn sie unter die Neuregelung der Rente mit 67 fielen und eigentlich länger arbeiten müssten. Davon können unter Umständen Mütter mit Kindern profitieren. Die Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird angerechnet. Arbeitslosigkeit zählt nicht.

Wie geht nichts an Rente verloren?
Die jährliche Renteninformation gehört kontrolliert. Lücken müssen aus eigenem Antrieb nachgemeldet werden. Denn nur erfasste Zeiten bringen Rente. Jeder Monat, in dem der Versicherte in berufsbildenden Schulen, an einer Uni oder in Ausbildung war, arbeitslos oder krankgemeldet, muss im Versicherungsverlauf auftauchen. Fehlende Zeiten können nachgereicht werden.

Selbst die Lehrstellensuche zwischen 17 und 25 Jahren kann sich positiv auf spätere Rentenansprüche auswirken. Für Millionen Eltern sind die Kindererziehungszeiten wichtig: Meist sind es Frauen, die ihre spätere Monatsrente mit dem Nachmelden aufpeppen können, bestenfalls um bis zu 81 Euro.

Wo kann ich mich informieren?
Das Servicetelefon der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ ist unter 0800 1000 4800 erreichbar (kostenlos aus dem Festnetz der Telekom). Die Berater rechnen nicht nur vor, was die Rente mit 67 für den persönlichen Geldbeutel bedeutet. Sie helfen auch gratis beim Nachmelden von Versichertenzeiten.

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