Neue Rechte für Versicherte
Wie bei der Schufa: Kundendaten werden in einer Datei, einer "Schwarzen Liste" gesammelt. So haben Sie Einblick.
Berlin - Sie wollen eine Versicherung abschließen – aber kein Versicherer will sie als Kunden haben? Dann könnte es sein, dass sie auf der so genannten „Schwarzen Liste“ der Versicherungsbranche gelandet sind. Bisher war diese Liste geheim. Ab sofort dürfen Sie als Kunde die Liste aber einsehen und haben auch einige Rechte mehr. Die AZ klärt die wichtigsten Fragen.
Was genau ist die „Schwarze Liste“? Sie heißt eigentlich „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS) und wird von der „Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ in Baden-Baden betrieben. Sie funktioniert ähnlich wie die Schufa, bei der sich Banken und Dienstleistungsunternehmen über die Bonität ihrer Kunden informieren können. Auf der HIS-Liste vermerken Versicherer, wenn ihre Kunden zum Beispiel Leistungen zu oft in Anspruch genommen haben. Andere Versicherungsfirmen können die Liste einsehen. So soll Versicherungsbetrug verhindert werden. Denn: Der Versicherungsbranche entstehe pro Jahr ein Schaden von rund vier Milliarden Euro durch falsche oder betrügerische Angaben der Versicherungsnehmer, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft.
Wann lande ich auf der Schwarzen Liste? Zum Beispiel, wenn Sie bei der Sachversicherung binnen zwei Jahren drei Schäden melden. Oder wenn Sie einen Totalschaden Ihres Autos melden, oder eine Rechtsschutzversicherung vier Mal binnen eines Jahres in Anspruch nehmen.
Welche Rechte habe ich? Bisher war die Liste für Otto Normalverbraucher nicht einsehbar. Das hat der Gesetzgeber geändert: Wenn Sie auf der Liste landen, werden Sie vonder Auskunftei darüber informiert. Bisher hat man das als Kunde nicht gemerkt. Ab sofort muss die HIS die Einträge außerdem dezidiert begründen. Und: Der Kunde selbst kann aktiv einmal pro Jahr Auskunft über seine Einträge in der HIS-Datenbank verlangen (Adresse: Informa, Rheinstraße 99, 76532 Baden- Baden). Bei nachweislich falschen Angaben kann er die Löschung seines Eintrags verlangen. Die Daten bleiben fünf Jahre lang gespeichert.
Was sind die Nachteile? Die Einträgewerden nach der Reform nicht mehr unter einer Verschlüsselungsnummer vorgenommen, sondern unter dem Klarnamen abgespeichert. So soll der Abgleich der Versicherungen untereinander erleichtert werden. Datenschützer sehen das skeptisch. Außerdem werden Leistungs- und Risikofälle zum Beispiel bei der Lebens- und Rechtschutzversicherung nicht getrennt aufgeführt. Das könnte dazu führen, dass ein Kunde, der bei einem Psychologen in Behandlung war, Probleme bei der Lebensversicherung bekommt.