Mehr Geld im Portemonnaie

Wer bis zum 31. Dezember 2013 handelt, kann Steuern sparen und Zuschüsse sichern
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Wer bis zum Jahresende noch einige Tipps umsetzt, kann Steuern sparen und sich Zuschüsse sichern
dpa Wer bis zum Jahresende noch einige Tipps umsetzt, kann Steuern sparen und sich Zuschüsse sichern

Mit einigen Tricks können Steuerpflichtige noch bis Silvester ihre Abgaben senken und mehr Geld für sich herausholen. Wichtigste Voraussetzung: Rechtzeitig informieren und Anträge stellen. Hier sind die Tipps von Steuer-Experten:

- Spenden absetzen: Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können als Sonderausgaben abgesetzt werden, und zwar bis zu 20 Prozent des Einkünfte-Gesamtbetrages.

- Handwerkerrechungen: „Für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gelten jährliche Höchstgrenzen von 4000 beziehungsweise 1200 Euro“, sagt Markus Deutsch vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Wer also ohnehin den Jahresputz erledigen lassen oder den Flur streichen lassen will, sollte jetzt den Auftrag dazu erteilen, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. „Fällt der Rechnungsbetrag höher aus, sind auch Abschlagszahlungen möglich“, erklärt Deutsch. „Dann verteilt sich die Rechnungssumme steuergünstig auf zwei Jahre.“ Absetzen können Mieter auch anteilige Kosten für Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege aus der Betriebskostenabrechnung. Diese Kosten können auch nachträglich in der Steuererklärung angegeben werden, so der Bund der Steuerzahler.
- Freistellungsaufträge prüfen: Auf Kapitalgewinne aus Privatvermögen gilt eine Abgeltungsteuer, Banken und Sparkassen behalten automatisch 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein. „Bis zu 801 Euro oder 1602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind Kapitalerträge pro Jahr jedoch steuerfrei“, erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Werden diese Beträge nicht überschritten, behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Hat der Steuerzahler jedoch mehrere Konten bei verschiedenen Banken, sollte der Sparer-Pauschbetrag auf die Konten verteilt werden.
- Steuerfreie Sachleistungen: Geldzahlungen vom Arbeitgeber wie Weihnachtsgeld, Bonusprämien und Gewinnbeteiligungen sind steuerpflichtig. Eine steuerfreie Alternative, so der VLH: Der Chef überlässt seinen Arbeitnehmern Sachleistungen wie Laptops, Tablets oder Smartphones. Die sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 25 Prozent übernimmt.
- Pauschale für das Ehrenamt: Auch mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen. Denn seit diesem Jahr gibt es höhere steuerliche Begünstigungen für alle, die sich in Vereinen oder Bildungswerken engagieren, so der VLH.
Eine Übungsleiterpauschale von 2400 Euro steht Ausbildern, Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagieren. Wer sich ehrenamtlich engagiere, ohne Übungsleiter zu sein, könne für seinen Einsatz eine Jahrespauschale von 720 Euro von der Steuer absetzen.
 

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