Kuscheltiere müssen in Quarantäne

Wenn die Kinder aus Schule oder Kindergarten Kopfläuse mitbringen, gelten besondere Regeln
von  AZ Themenredaktion / Themenredaktion
Fieses Tierchen: So sieht eine Kopflaus stark vergrößert aus.
Fieses Tierchen: So sieht eine Kopflaus stark vergrößert aus. © dpa

Haben Kinder Läuse, müssen Eltern auch deren Kuscheltiere sorgfältig entlausen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg in einem aktuellen Ratgeber hin. Aber auch aus der Kleidung, den Schals, Mützen, Handtüchern und der Bettwäsche müssen sie die Läuse und Nissen, die Eiablagen der Läuse, gewissenhaft entfernen. Das gelingt Eltern, wenn sie die Gegenstände und Textilien zwei Tage lang einfrieren oder bei mindestens 60 Grad waschen. Was sich nicht waschen oder einfrieren lässt, muss in Quarantäne: In einem sorgsam verschlossenen Plastiksack hungern Läuse an Kuscheltieren aus. Bei dieser Methode müssen die Gegenstände mindestens zwei Wochen im Beutel bleiben. Von chemischen Giften rät die Verbraucherzentrale grundsätzlich ab. Sie können Juckreiz, Kältegefühl und schmerzhaftes Brennen der Kopfhaut hervorrufen. Der Wirkstoff Pyrethrum steht sogar im Verdacht, krebserregend zu sein.

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