Hohe Hürden für Pkw-Sondergenehmigung

Es ist schwierig, aber nicht unmöglich: Jugendliche können eine Sondergenehmigung bekommen, um vorzeitig den Autoführerschein machen und alleine fahren zu dürfen.
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Es ist schwierig, aber nicht unmöglich: Jugendliche können eine Sondergenehmigung bekommen, um vorzeitig den Autoführerschein machen und alleine fahren zu dürfen. In einigen Fällen macht es Sinn, die hohen Hürden zu nehmen.

 

Wollen Jugendliche schon vor ihrem 18. Geburtstag alleine Auto fahren, brauchen sie triftige Gründe für diese Ausnahme. „Das ist zwar möglich, wird von den Fahrerlaubnisbehörden aber sehr restriktiv gehandhabt“, sagt Jost Kärger vom ADAC. Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. „Aber da muss man schon sehr überzeugend argumentieren“, so der Rechtsexperte.

Zudem müssen Minderjährige, die auf die Sondergenehmigung abzielen, laut Kärger mit besonderen Kosten rechnen: „Neben dem Budget für den regulären Erwerb des Pkw-Führerscheins benötigen sie in der Regel das Geld für eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die mehrere Hundert Euro kostet und bei der geprüft wird, ob sie psychisch und physisch reif fürs Autofahren sind.“ Wer hier nicht besteht, braucht es gar nicht weiter zu versuchen.

Ebenso entscheidend wie die Fahreignung ist die persönliche Situation für den Erfolg des Antrags auf eine vorgezogene Pkw-Fahrerlaubnis. „Sie muss sich wesentlich von der Situation anderer Gleichaltriger unterscheiden“, erklärt Kärger. „Es müssen dem Jugendlichen, der den Antrag stellt, ohne die Sondergenehmigung schwere Nachteile entstehen, die bei der Abwägung das erhöhte Risiko für die Sicherheit des Straßenverkehrs durch den jungen Fahrer aufwiegen.“ Im Fall eines minderjährigen Azubis aus ländlicher Region bedeutet das bei weitem nicht nur, dass es keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gibt, wenn diese mit Fahrrad oder Moped allein nicht erreichbar ist. „Die Behörde könnte es zum Beispiel für zumutbar halten, dass der Antragsteller eine Teiletappe zum nächsten Bahnhof radelt oder mit dem Moped fährt – auch im Winter“, so der ADAC-Jurist.

Eine Übernachtungsmöglichkeit nahe der Ausbildungsstätte stünde der Sondergenehmigung unter Umständen ebenfalls im Weg. Auch wenn es alles andere als einfach ist, die Pkw-Lizenz zumindest für bestimmte Fahrten vorzeitig zu bekommen, sollten Jugendliche vor den hohen Hürden nicht resignieren, rät Kärger. „Für den einen oder anderen kann das ja schon eine erhebliche Erleichterung bedeuten - oder eben sogar notwendig sein.“ Ganz wichtig: Wem die Ausnahme gewährt wird, der muss mit dem Versicherer des genutzten Autos klären, ob und mit welchen möglichen Auflagen auch dieser mitspielt.

 

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