Handy am Steuer meist verboten
Das bloße Berühren des Gerätes kann zu einem Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld führen, wie der Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes, Stephan Immen, sagt. Man muss demnach noch nicht einmal eine Kurznachricht getippt, ohne Freisprechanlage telefoniert oder per Smartphone im Internet gesurft haben – was ebenfalls während der Fahrt nicht erlaubt ist. Nicht ganz so streng sieht es die Polizei. Wenn man während der Fahrt ein Handy von einer Ablage in die Hand nimmt und woanders hinlegt oder nur die Uhrzeit ablesen möchte, wird man nicht gestoppt, wie Andreas Tschisch von der Berliner Polizei erläutert. Vor der Einführung des neuen Punktekataloges zum 1. Mai 2014 bekamen Autofahrer wegen Verstößen auch einen Punkt, zahlten aber nur 40 Euro Bußgeld. Für Radfahrer werden laut Bundesamt aktuell 25 Euro fällig. In der Straßenverkehrsordnung (§23, Absatz 1a) heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Tschisch von der Berliner Polizei betont, dass es allgemein darum gehe, im Straßenverkehr nicht abgelenkt zu sein und die Hände frei zu haben. Roman Mölling von der Landesverkehrswacht Niedersachsen weist darauf hin, dass das Tippen auf anderen Geräten nicht untersagt ist, etwa auf einem stationären Navigationsgerät – vorausgesetzt, andere Verkehrsteilnehmer werden nicht gefährdet.
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