Früher in Rente - Neue Regeln für den Ruhestand

 Der Weg zur vorgezogenen Rente mit 63 oder 65Jahren ist steinig: Was bisher gilt, was die neue Regierung plant. Warum es sich lohnen kann, der Rentenversicherung noch mehr Geld zu geben.
Georg Thanscheidt / Barbara Sternberger-Frey |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - In den Genuss der vollen Altersrente kommen Arbeitnehmer seit 2012 erst mit 67 Jahren – und nicht mehr wie früher schon mit 65. Das gilt zumindest für alle ab 1964 Geborenen. Sie müssen sich künftig entscheiden, ob sie zwei Jahre länger arbeiten – oder mit weniger Rente vorzeitig in den Ruhestand gehen. Auch für die Jahrgänge 1947 bis 1963 verlängert sich das Arbeitsleben über das 65. Lebensjahr hinaus, wenn sie eine Rente ohne Abschläge wollen.

Denn das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben (siehe unten, Tabelle „Rentenalter“). Das bedeutet: Ein vorgezogener Ruhestand wird künftig teuer und wer ohnehin nur eine magere Rente zu erwarten hat, wird mit spitzem Bleistift rechnen müssen, ob er sich das überhaupt leisten kann. So wird eine 46 Jahre alte Durchschnittsverdienerin, die bislang im Alter von 65 Jahren mit rund 1156 Euro Rente rechnen konnte, künftig nur noch knapp 1030,64 Euro erhalten, rund 125,36 Euro weniger, wenn sie weiterhin mit 65 Jahren in den Ruhestand will. Denn ihr fehlen dann zwei volle Beitragsjahre, weil sie eigentlich bis 67 arbeiten müsste.

Obendrein wird ihr die verbleibende Rente wegen vorzeitigem Bezug um 0,3 Prozentpunkte für jeden vorgezogenen Monat, also insgesamt um 7,2 Prozent gekürzt. Eine weitere Neuerung: Wer nach 1952 geboren wurde, kann vor dem 63. Lebensjahr überhaupt keine Altersrente mehr erhalten. Das ist eine bittere Pille für alle, die vor dem regulären Rentenbeginn arbeitslos werden. Sofern sie mehr Zeit bis zum Rentenbeginn überbrücken müssen, als sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, laufen sie Gefahr, Hartz IV beantragen oder vom gebildeten Vermögen leben zu müssen.

Alternativ kann die Vorruhestandszeit ggf. mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen sowie privaten Teilrenten überbrückt werden. Auch ein Mix aus Teilrenten plus Teilzeit-Berufstätigkeit ist möglich, wobei die Bundesregierung hier noch Verbesserungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten einführen wollte. Jedoch blieb auch diese Gesetzgebung vor der Bundestagswahl 2013 auf der Strecke.

Dafür hat die neue Bundesregierung aber neue Renten-Regeln im Koalitionsvertrag angekündigt. Diese sollen zum Teil schon ab dem 1. Juli 2014 gelten. Die konkreten Gesetze sind aber noch nicht verabschiedet, so dass die Gesamtlage sich etwas unübersichtlich darstellt. So sieht ab Juli voraussichtlich die Renten-Realität aus:

FÜR FLEISSIGE: Wer besonders lange gearbeitet hat, darf früher in Rente. Zu den zwei bestehenden Möglichkeiten – nach 45 Beitragsjahren mit 65 ohne Abschläge und nach 35 Jahren mit 63 mit Abschlägen – kommt eine neue: Die Rente mit 63 nach 45 Jahren ohne Abschläge.

STATUS QUO: Rente für besonders langjährig Versicherte (mit 65)

Für alle Versicherten, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, gilt weiterhin das Renteneintrittsalter von 65. Angerechnet werden auf die 45 Jahre – anders als bei den anderen Rentenvarianten – aber nur Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht mit! Anspruch auf diese besondere Form der vorgezogenen Rente mit 65 haben daher nur wenige.

NEU: Rente für besonders langjährig Versicherte (mit 63)

Schwarz-Rot sieht die Neufassung nur als „Erweiterung“ der bestehenden Regelung – mit dem Unterschied, dass jeder nach 45 Beitragsjahren nun schon mit 63 in Rente gehen kann. Aber der Teufel steckt im Detail: Im Koalitionsvertrag steht, dass hier auch „Zeiten der Arbeitslosigkeit“ mitgerechnet werden. Unklar ist, wie viele – in Berlin ist die Rede von fünf Jahren, davon maximal 12 Monate am Stück. Die neue Regel soll schon am 1. Juli 2014 in Kraft treten, könnte also dann bereits die Jahrgänge 1949, 1950 und 1951 betreffen. Zweites ungeklärtes Detail: Im Koalitionsvertrag steht, dass „das Zugangsalter schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben“ wird. Auch dafür gibt es noch kein Modell – gut möglich, dass es für diese Renten-Regel bald eine weitere, nach Jahrgängen gestaffelte Tabelle wie für die „Rente mit 67“ (links unten) gibt. Was die Sache nicht einfacher macht.

STATUS QUO: Rente für langjährig Versicherte Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch in Zukunft mit 63 in Rente gehen. Sie müssen aber einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat in Kauf nehmen, den sie vor dem 67. Lebensjahr aufhören. Dieser Abschlag beträgt höchstens 14,4 Prozent und gilt für den gesamten Ruhestand.

FÜR FRAUEN

STATUS QUO: Altersrente für Frauen/Altersrente wegen Arbeits- losigkeit oder nach Altersteilzeit Diese Rentenvarianten gibt es für alle ab 1952 Geborenen nicht mehr. Ältere konnten bzw. können diese Rente je nach Geburtsjahr noch zwischen 60 und 63 Jahren in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Abschlägen bis zu maximal 18 Prozent.

NEU: Die Mütterrente

Hier wurde der Kreis derer, die ohne Einzahlungen sogenannte Entgeltpunkte erhalten, ausgeweitet. Bisher erhielten Frauen, die vor 1992 ein Kind geboren haben, im Westen einen Zuschlag von 28Euro je Kind auf ihre Monatsrente (ein Entgeltpunkt). Bei Frauen, die nach 1992 Mutter wurden, sind es 84 Euro (drei Entgeltpunkte). Die Frauen-Union wollte diese Werte angleichen – der CDU-Kompromiss im Koalitionsvertrag sieht nun 56 Euro Zuschuss für Frauen, die vor 1992 Mütter wurden, vor. Die Mütterrente kommt am 1. Juli.

FÜR BEHINDERTE

STATUS QUO: Altersrente für Schwerbehinderte Für sie wird die Altersgrenze zur abschlagsfreien Rente stufenweise von 63 auf 65 angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952. Die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlag wird gleichzeitig von 60 auf 62 Jahre angehoben. Der maximale Abschlag liegt bei 10,8 Prozent.

FÜR HINTERBLIEBENE

STATUS QUO: Große Witwen-/ Witwerrente

Hinterbliebene Ehepartner bekommen erst mit 47 Jahren die große Witwen-/Witwerrente, die 55 Prozent der normalen Versichertenrente ausmacht. Jüngere erhalten nur die kleine Witwen-/Witwerrente von 25 Prozent. Deren Laufzeit ist meist auf 24 Monate begrenzt. Stirbt der Ehepartner vor Rentenbeginn, wird die Hinterbliebenenrente nicht auf Basis der Altersrente des Verstorbenen berechnet, sondern auf Basis der Erwerbsminderungsrente!

Der Weg zu einer vorgezogenen Rente mit 63 oder 65 Jahren ist steinig. In den Genuss kommen nur Arbeitnehmer, die mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können. Darüber hinaus müssen alle, die vor ihrem regulären Termin in Rente gehen, für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent Abschlag von ihrer Rente in Kauf nehmen, maximal 14,4Prozent. Der Abschlag gilt zudem für den gesamten Ruhestand und nicht nur für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn.

Wer frühzeitig die Weichen richtig stellt, kann die Einbußen bei vorzeitigem Rentenbezug jedoch vermeiden oder gegensteuern. Denn die Rentenversicherung erlaubt es, die Kürzungen der Rente bei vorzeitigem Bezug durch zusätzlich Beiträge auszugleichen.

Diese Praxis des Rückkauf von Rentenabschlägen ist bislang wenig bekannt und wird nur selten genutzt, sie kann sich aber lohnen. Anspruch darauf haben Versicherte ab 55. Sie müssen dazu lediglich einen „Antrag auf eine besondere Rentenauskunft“ bei der Rentenversicherung stellen. Dann erhalten sie eine Mitteilung mit folgenden Angaben:

  • Voraussichtliche Höhe der Altersrente (bei vorzeitigem Ruhestand)
  • Höhe der zu erwartenden Rentenabschläge, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente entsteht.
  • Höhe der zu leistenden Beitragszahlung, die zum Ausgleich nötig ist.

Anhand dieser Angaben können die Versicherten dann frei entscheiden, ob sie die Abschläge voll oder teilweise ausgleichen möchten. Entscheiden sie sich für den Rückkauf der Abschläge, müssen sie den zu leistenden Beitrag in einer Summe oder in Raten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auskunft zahlen. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. Den Antrag bzw. die Auskunft kann zudem jeder stellen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente zum jeweiligen Wunschtermin erfüllt.

In der Praxis kann sich das lohnen, wenn die Rentenversicherung für den einmaligen Zusatzbeitrag mehr Leistung bietet als ein Privatversicherer. Die gesetzliche Rente bietet – vor allem bei Einzahlung des Zusatzbeitrags erst kurze Zeit vor dem gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn – oft bessere Leistungen als die privaten Versicherer.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg macht sich daher nicht nur für ein Altersvorsorgekonto als Alternative zur Riester-Rente stark. Sie plädiert auch dafür, Verbrauchern mit dem auf diesem Konto angesparten Kapital den Rückkauf von Rentenabschlägen zu ermöglichen – und zwar nicht nur bei der Altersrente. Vielmehr sollten auch etwaige Kürzungen bei Frühinvalidität auf diese Weise kompensiert werden können. Noch sind diese Pläne zwar Zukunftsmusik. Sollten sie allerdings realisiert werden, könnten auch diese einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten.

 

Die AZ-Serie gibt es als Buch: Den Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW erhalten Sie beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf. Einzelpreis 9,90 , zzgl. 2,50 Euro Versandkostenpauschale. Bestellung auch unter vz-ratgeber.de, publikationen@vz-nrw.de, Fax 0211/38 09 555, Tel.: 0211/38 09 235

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.