Eltern haften nicht, wenn sich Kind übergibt

MÜNCHEN - Neunjähriger wird im Taxi schlecht – doch die Reinigung muss der Taxler selber zahlen
Moralisch sah der Amtsrichter die Eltern zwar in der Pflicht, juristisch aber sei ihnen nicht beizukommen. Eine Gefährdungshaftung für Kinder gibt es für die Eltern nicht.
Der Fall: Ein neunjähriges Mädchen klagte plötzlich während einer Taxifahrt über Übelkeit. Die Mutter bat den Taxler rechts ranzufahren, doch der schaffte dies nicht mehr rechtzeitig, da man gerade auf dem Mittleren Ring fuhr. Das Mädchen übergab sich und verunreinigte das Taxi im Bereich der Rückenlehne des Vordersitzes, der Mittellehne und des Gurtschlosses.
Der Taxler klagte, weil ihm die Kosten für Reinigung und Ersatztaxi – immerhin zusammen 990 Euro – von den Eltern ersetzt werden sollte.
Der Taxler erklärte, die Mutter habe erkennen können, dass es ihrem Kind schlecht ging und sie habe nichts unternommen. Diese wehrt sich jedoch: Das Erbrechen sei so plötzlich gekommen, dass sie die Verunreinigung nicht habe verhindern können. Die Tochter habe im Vorfeld nur über Müdigkeit und Halsschmerzen geklagt.
Der Richter versuchte zunächst, den Fall gütlich zu beenden, fand es unter menschlichen Gesichtspunkten natürlich, dass die Mutter das Risiko der Erkrankung trage, stieß bei ihr mit seinem Vorschlag aber auf wenig Gegenliebe. Er musste entscheiden und wies die Klage ab. Dass dem Mädchen so schlecht wurde, sei nicht vorhersehbar gewesen.
Juristische Begründung der Klageabweisung: „Erbricht sich ein Kind in einem Taxi und verunreinigt dieses dadurch, haften die Eltern nur dann, wenn sie die Übelkeit erkennen konnten und nichts unternehmen, die Verunreinigung zu vermeiden.“ jot