Das sind die Tipps für Steuer-Trödler
MÜNCHEN - Wer seine Steuererklärung nicht bis zum Stichtag 31. Mai geschafft hat, muss nicht gleich Strafgelder befürchten. Im Gegenteil: So manches Finanzamt ist dermaßen überlastet, dass die Mitarbeiter froh sind, wenn nicht alle Steuerbürger zum gleichen Termin abgeben, so der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Allerdings sollte man sich rasch um eine Verlängerung kümmern, am besten noch im Juni.
Denn Schludern bei der Steuer kann richtig teuer werden: Verspätungszuschläge oder Zwangsgeld können bis zu zehn Prozent der fälligen Einkommensteuer ausmachen, maximal 25.000 Euro. Strafen können selbst dann verhängt werden, wenn die Trödler eigentlich Geld vom Fiskus zurückbekämen. Doch wer sich in den nächsten Tagen bei seinem Finanzamt meldet, kann in der Regel problemlos noch einige Wochen Aufschub für die Steuer herausholen – ganz ohne Strafzuschlag. Ein formloses Schreiben mit kurzer Erklärung genüge, erläutert der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), Erich Nöll.
Gründe für die Verzögerung können etwa Dienstreisen sein, Krankheit, ein Umzug oder nach wie vor ausstehende Unterlagen von Bank, Krankenversicherung oder dem Riester-Anbieter. Rührt sich das Finanzamt daraufhin nicht, ist die Bitte um Aufschub stillschweigend akzeptiert. In der Regel sichert das dann noch einige Wochen mehr Zeit, maximal bis 30. September. Wer sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder wie fast alle Freiberufler und Selbstständigen vom Steuerberater helfen lässt, braucht sich dagegen nicht um eine Verlängerung kümmern.
Dann endet die Frist automatisch erst am 31. Dezember 2012. Vielen ist nach den Erfahrungen Eigenthalers nicht bekannt, dass der Stichtag Ende Mai gar nicht für alle etwa 40 Millionen Steuerbürger gilt. Völlig entspannt sein können beispielsweise auch Arbeitnehmer, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit nach Hause bringen. Sie können grundsätzlich frei wählen, ob sie sich die Mühe machen und eine Steuererklärung abgeben. Ihre freiwillige „Antragsveranlagung“ für 2011 müsste erst Ende 2014 beim Finanzamt sein.
Notfalls rasch Verlängerung beantragen müssen allerdings zum Beispiel Rentner, deren Einkünfte 2011 über 8004 Euro lagen (16.008 für Verheiratete). Erwartet der Staat Nachzahlungen, müssen sich auch säumige Arbeitnehmer zwingend kümmern. Dazu zählt, wer 2011 beispielsweise Nebeneinkünfte von über 410 Euro zum Gehalt hatte oder einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte – und bis jetzt noch nicht in die Gänge kam. Das gilt auch, wenn eine Abfindung vom Chef oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld geflossen sind.
Kümmern müssen sich zudem Bürger, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig waren oder einen Ehepartner haben, der auf Steuerklasse fünf oder sechs gearbeitet hat. Außerdem getrennt lebende wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt. Einem blauen Brief vom Finanzamt mit Strafandrohung zuvorzukommen, lohnt sich in jedem Fall, erklärt die Sprecherin des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Martina Bruse. Die durchschnittliche Rückerstattung von etwa 1000 Euro lässt sich dann ohne jede Einbuße kassieren.
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