Bußgeld-Katalog für Zamperl

Ein Häufchen auf dem Spielplatz, eine Autofahrt ohne Gurt: Was es kostet, wenn Bello erwischt wird
von  Natalie Kettinger

Wer in München ein Zamperl hat, muss zahlen. 100 Euro Hundesteuer verlangt die Stadt seit dem 1.Januar 2011, das sind knapp 25 Euro mehr als vorher (AZ berichtete). Wer einen Pit-Bull, einen Tosa-Inu oder einen Staffordshire-Bullterrier besitzt, muss noch tiefer in die Tasche greifen: Diese Tiere gelten in Bayern als „Kampfhunde”, ihre Halter werden jetzt mit 800 anstatt 613,80 Euro zur Kasse gebeten. Wer die Neuregelung missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Teuer kann es für Herrchen auch in folgenden Fällen werden:

In München bellen etwa 30000 Hunde, die täglich mehrere Tonnen Kot hinterlassen. Die Stadt hat deshalb mehr als 300 Tütenspender aufgestellt – und die sollte man unbedingt benutzen. Denn wer „Gassibeutel” und „Tretmine” links liegen lässt, zahlt mindestens 75 Euro.

Ein Haufen auf dem Spielplatz oder der Liegewiese geht sogar richtig ins Geld: Es werden zwischen 250 und 500 Euro fällig.

Generell gilt in München zwar keine Leinen- oder Maulkorb-Pflicht (außer für Kampfhunde). Im gesamten Westpark, sowie auf Wegen, die an Spielplätzen, Biotopen, Liegewiesen und Zieranlagen vorbeiführen, muss Bello aber angehängt werden. Entwischt er auf eine „verbotene” Grünfläche und wird dabei ertappt, kostet das 25 Euro.

Tiere, die im Auto mitfahren, gelten als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Bei Hunden eignen sich spezielle Tiersicherheitssitze, Sicherheitsgurte, Trenngitter für den Fahrzeuginnenraum sowie Transportboxen aus Plastik oder Metall (ca. 50 Euro). Billig sind diese Accessoires nicht gerade, doch wer ohne erwischt wird, bekommt ein Bußgeld von 35 Euro aufgebrummt. Bringt der Hund den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer in eine brenzlige Situation, drohen sogar 50Euro und drei Punkte in Flensburg.

In Tram, S-Bahn und U-Bahn kann jeder Fahrgast, der ein gültiges Ticket besitzt, seinen Hund gratis mitnehmen – es sei denn, es handelt sich um einen Kampfhund. Diese Tiere sind vom Transport ausgeschlossen. Jeder vierbeinige Passagier muss angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn er Fahrgäste gefährden könnte. Wer einen zweiten Hund mitnehmen möchte, löst eine Kinderfahrkarte. Schwarzfahrer müssen 40 Euro berappen – auch, wenn sie vier Beine haben.

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