Bekifft am Lenkrad? Für Cannabis-Patienten erlaubt!

Patienten, die Cannabis auf Rezept einnehmen, dürfen Auto fahren. Verkehrsexperten sind gegen diese Regelung.
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Cannabis im Straßenverkehr: Unter bestimmten Umständen erlaubt.
dpa Cannabis im Straßenverkehr: Unter bestimmten Umständen erlaubt.

Wer unter schweren chronischen Schmerzen leidet, kann seit März 2017 Cannabis auf Rezept erhalten. Mehr als 13.000 Menschen haben Deutschlands Ärzte die Droge seither verordnet.

Die Frage: Wie viele dieser Patienten fahren trotzdem Auto? Unklar.

Nur eins ist klar: Sie dürfen durchaus ans Steuer.

DIE GESETZESLAGE

Während andere Cannabis-Konsumenten mit Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen müssen, dürfen Cannabis-Patienten laut derzeitiger Gesetzeslage Auto fahren, wenn sie sich das selbst zutrauen und keine Ausfallerscheinungen haben.

DIE GEGNER

Es mache aus toxikologischer Sicht keinen Unterschied, ob vor Antritt der Fahrt Cannabisblüten aus der Apotheke oder aus dem Coffee Shop geraucht wurden. Dieser Meinung ist Thomas Daldrup. Der Forensische Toxikologe vom Uniklinikum Düsseldorf ist einer der Referenten zum Thema "Cannabiskonsum und Fahreignung", über das der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag diese Woche in Goslar (24. bis 26. Januar) spricht.

Die Verkehrsexperten sehen es als Problem, dass Cannabis-Patienten die Teilnahme am Straßenverkehr nicht generell verboten ist. Autofahrer seien nicht in der Lage, die Wirkung der Drogen verlässlich einzuschätzen, sagt der Sprecher des Automobilclubs AvD, Herbert Engelmohr. Er plädiert für den Grundsatz: "Wer sich hinter das Steuer setzt, muss nüchtern sein." Das müsse auch für Kranke gelten, bei denen Cannabis als Medizin-Wirkstoff eingesetzt wird.

Unter dem Sicherheitsaspekt dürfe der Grund des Cannabis-Konsums keine Rolle spielen, meint auch Arnold Plickert vom Vorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Entscheidend ist, dass niemand am Straßenverkehr teilnehmen sollte, der nicht voll und ganz fahrtüchtig ist." Ähnlich sieht es der ADAC: "Der Schutz der Verkehrsteilnehmer lässt keine Experimente zu."

DIE BEFÜRWORTER

Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) fordert, ärztlich verordnetes Cannabis zu behandeln wie andere Medikamente. "Wenn aus medizinischer Sicht trotz Einnahme von Cannabis nichts gegen eine Fahreignung spricht, spricht auch nichts dafür, an der Fahreignung zu zweifeln", sagt DAV-Sprecher Swen Walentowski.

Cannabis-Patienten sollte die Teilnahme am Straßenverkehr nicht generell verboten werden.

So sieht es auch der Autoclub ACE. Wer Cannabis auf Rezept bekomme, müsse nicht vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden.

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