Auto kann für kurze Wege nötig sein

Ein aktuelles Urteil, das Unfallopfern auch bei geringer Nutzung einen Ersatzwagen zuspricht
von  AZ Themenredaktion / Themenredaktion

Unfallopfer können auch dann Anspruch auf einen Mietwagen haben, wenn sie nur wenig damit fahren. Ist zum Beispiel ein Rentner auf ein Auto angewiesen, um Einkäufe zu erledigen oder zum Arzt zu kommen, darf die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme für den Ersatzwagen nicht verweigern, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az.: 9 C 330/11). Die Notwendigkeit für einen Mietwagen werde allgemein zwar erst ab 20 Kilometern pro Tag angenommen, so die Richter – es gebe aber Ausnahmen. In dem verhandelten Fall wollte ein fast 70-Jähriger nach einem unverschuldeten Autounfall die Kosten für einen Mietwagen ersetzt bekommen. Die Versicherung des Unfallgegners verweigerte die Zahlung, weil der Rentner mit dem Mietauto in fünf Tagen insgesamt nur 44 Kilometer gefahren war – er habe das Leihfahrzeug also nicht wirklich benötigt. Das Gericht sah das anders: Der Kläger wohne in ländlicher Gegend und habe außerdem wie seine Frau gesundheitliche Probleme. Daher benötige er auch für kurze Wege einen Wagen. Der Versicherer musste zahlen.

 

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