Anwältin klärt auf: Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
München/Köln - Wer fiebert nicht seinem nächsten Urlaub entgegen? Für viele ist er im Alltag ein Lichtblick. Bis die nächste Reise oder freilich gern auch Balkonien anstehen, kann man sich zumindest gedanklich mit der Auszeit von der Arbeit beschäftigen.
Die AZ wollte von der Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzenden des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Nathalie Oberthür, wissen: Darf man eigentlich den ganzen Jahresurlaub am Stück nehmen? Und wann verfällt der Resturlaub aus dem vergangenen Jahr wirklich?
Der Artikel im Überblick
- Wie viele Wochen Urlaub am Stück darf man sich nehmen?
- Darf mein Chef einen bereits genehmigten Urlaub zurücknehmen?
- Hat man ein Recht auf einen Wunschtermin?
- Haben Eltern ein Vorrecht auf Urlaub in den Ferien?
- Wann verfällt Resturlaub aus dem vergangenen Jahr?
- Gibt es eine geregelte Vorlaufzeit für die Beantragung des Urlaubs?
- Was gilt, wenn man im Urlaub krank wird?
- Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Wie viele Wochen Urlaub am Stück darf man gesetzlich nehmen? Rein theoretisch den gesamten Jahresurlaub?
Oberthür teilt mit: "Das Gesetz sieht vor, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist." Allerdings könnten "dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Arbeitnehmers eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen, was in der Praxis auch in der Regel geschieht". Sehr langen Urlaubsphasen werden ihrer Erfahrung nach häufig betriebliche Gründe oder auch Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Arbeitsrecht klärt wichtige Fragen: Hat man Anspruch auf seinen Wunschtermin?
Welche Gründe kann es geben, dass der Chef einen bereits genehmigten Urlaub zurücknehmen darf?
Gute Nachricht für Arbeitnehmer: "keinen." Die Fachanwältin sagt: "Verbindlich genehmigter Urlaub kann nicht einseitig zurückgenommen werden."
Hat man ein Recht darauf, den Wunschtermin für den Urlaub durchzusetzen?
Ja und nein, so Oberthür. "Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind grundsätzlich zu berücksichtigen"; allerdings könnten wie beschrieben betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Vorrang haben.
Nicht nur Eltern haben ein Recht auf Urlaub in den Ferien
Haben Eltern von kleinen Kindern ein Vorrecht auf Urlaub in den Ferien?
So manchen kinderlosen Kollegen nervt es, dass Mütter oder Väter immer auf die Ferien als Urlaubszeit pochen. Sie hätten aber laut Oberthür nicht grundsätzlich Anspruch darauf. "Auch andere Arbeitnehmer können ein Interesse an einer Urlaubsgewährung in den Ferien haben, etwa Ehepartner von Lehrkräften." Bei kollidierenden Interessen müssten diese in einen möglichst gerechten Ausgleich gebracht werden.
Das sind die Regelungen für Resturlaub
Resturlaub aus dem vergangenen Jahr verfällt zum 31. März des Folgejahres, richtig?
Das ist eine gängige Annahme, aber Oberthür führt aus: "Urlaub verfällt bereits am 31. Dezember; in das erste Quartal des Folgejahres wird er nur verlagert, wenn er aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte."
Generell gelte allerdings, "dass Urlaub nicht verfällt, wenn der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nicht frühzeitig explizit darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wird".
Gibt es eine Vorlaufzeit, in der man Urlaub beantragen muss? Oder könnte man rein theoretisch heute beschließen, dass man ab morgen zwei Wochen Freizeit braucht?
"Es gibt keine gesetzliche Vorlaufzeit. Bei sehr kurzfristig beantragtem Urlaub werden jedoch häufig betriebliche Gründe entgegenstehen."
Auch betriebsintern kann es der Fachanwältin zufolge Regelungen geben, zu welchem Zeitpunkt man Urlaub beantragen muss.
Krank im Urlaub: Was gilt rechtlich?
Was gilt, wenn man im Urlaub krank wird? Wann und wie muss man sich krankmelden? Reicht in diesem Fall eine Krankmeldung nach dem Urlaub, weil man etwa nicht ins Büro kommen konnte?
Oberthür sagt: "Es gilt dasselbe wie bei jeder anderen Krankmeldung."
Im Gesetz über die Entgeltzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall heißt es: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Der Arbeitgeber sei zudem berechtigt, "die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen". So manches Unternehmen will etwa schon am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung.
Was man tun muss, wenn man im Ausland-Urlaub krank wird
Strengere Pflichten gelten Oberthür zufolge bei einer Krankmeldung aus dem Ausland: "Hier muss der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitteilen." Auch der Krankenkasse müsse man die Arbeitsunfähigkeit anzeigen. Ebenso, wann man aus dem Ausland zurückkommt.

Erreichbarkeit während des Urlaubs: "Arbeitnehmer muss nicht erreichbar sein"
Der Chef meldet sich aus beruflichen Gründen beim Mitarbeiter im Urlaub – darf er das? Muss man darauf reagieren?
Das Handy klingelt, der Chef ist dran. Und man liegt doch gerade so schön am Pool. Oberthür sagt über die unerwünschte Kontaktaufnahme des Vorgesetzten während der Auszeit: "Das darf er nicht; während des Urlaubs muss der Arbeitnehmer weder erreichbar sein noch auf Kontaktanfragen reagieren."
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