Antrag bei der Krankenkasse

Einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur sollten Frauen nur bei ihrer Krankenkasse einreichen, nicht bei ihrem Rentenversicherungsträger.
AZ Themenredaktion / Themenredaktion |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur sollten Frauen nur bei ihrer Krankenkasse einreichen, nicht bei ihrem Rentenversicherungsträger.

Denn eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, für die ausschließlich die Krankenkassen zuständig sind. Oft landen die Anträge aber fälschlicherweise bei der Rentenversicherung und werden dann abgelehnt, erläutert das Müttergenesungswerk. Manchmal komme es vor, dass Frauen von ihrer Krankenkasse selbst an den Rentenversicherungsträger verwiesen werden. In diesem Fall sollten Mütter die Versicherung darüber informieren, dass sie ausdrücklich eine Kur für sich selbst oder gemeinsam mit ihrem Kind beantragen. Denn sonst wird ihr Antrag in Bezug darauf geprüft, ob sie so stark belastet sind, dass sie nicht arbeiten können. Bei der Mutter-Kind Kur geht es aber nicht um die Erwerbsfähigkeit, sondern um die Gesundheit und die Belastung der Mutter.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.