Hilfe, Steuererklärung! Immer mehr Rentner müssen sie machen - was zu beachten ist

Sie erhalten Rente oder Pension und müssen nun dem Finanzamt Rechenschaft ablegen? Ein Ratgeber hilft mit Informationen und Tipps.
Martina Scheffler
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Auf einmal auch als Rentner steuerpflichtig? Dann kann es lohnen, sich Rat zu holen - und alles genau durchzurechnen.
Auf einmal auch als Rentner steuerpflichtig? Dann kann es lohnen, sich Rat zu holen - und alles genau durchzurechnen. © imago

München - Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben - denn die Renten steigen entsprechend der Entwicklung der Löhne, zudem haben viele Rentner noch Zusatzeinkünfte, etwa aus Vermietungen.

Zwar gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag, der ebenfalls steigt - 2024 lag er für Alleinstehende bei 11.784 Euro und für Verheiratete bei 23.568 Euro. Doch dieser Betrag wird bei mehr und mehr Betroffenen überschritten. Hinzukommt: Je später der Renteneintritt, desto niedriger der steuerfreie Anteil. Bei einem Beginn der Altersbezüge im Jahr 2005 oder davor lag dieser Anteil bei 50 Prozent. Wer heuer in Rente ging oder geht, hat einen steuerfreien Anteil von nur noch 16,5 Prozent. Der Anteil sinkt jährlich weiter, bis schließlich im Jahr 2058 eine Komplett-Besteuerung vorliegen wird.

Kostenlose Bescheinigungen bei der Deutschen Rentenversicherung

Anders ist es bei den Beamten: Sie mussten ihre Pensionen schon immer versteuern. Höchstens 3000 Euro konnten als Freibetrag angegeben werden. Wer nun erstmals als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, wird aber nicht alleingelassen. "Bei Bedarf erhalten Rentnerinnen und Rentner von der Deutschen Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen. Sie enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, wo diese Werte in die Steuererklärung einzutragen sind", gibt die Rentenversicherung an.

Die sieben Einkunftsarten des deutschen Steuerrechts

Rat finden Betroffene auch bei den Verbraucherzentralen. Sie haben jüngst die umfangreiche Broschüre "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre" herausgebracht.

- Erläutert werden beispielsweise die sieben Einkunftsarten des deutschen Steuerrechts:

-  Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb

- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Wer also etwa als Freiberufler, beispielsweise als Zahnarzt oder Fotograf, weiter arbeitet und darüber Einkommen erzielt.

- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Dazu gehören etwa die Renten und Pensionen oder auch Witwengelder und Sonderzahlungen.

- Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Private Renten haben einen niedrigeren Versteuerungsanteil

- Sonstige Einkünfte: Dazu gehören etwa private Renten, die man vollständig selbst finanziert hat - und die einen wesentlich niedrigeren Versteuerungsanteil haben, wie die Experten schreiben: "Je älter Sie bei Renteneintritt sind, desto weniger wird von Ihrer privaten Rente versteuert. Wenn Sie beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen, beträgt der Ertragsanteil 20 Prozent."

Auch Grundbegriffe kommen zur Sprache, darunter etwa der Veranlagungszeitraum (also zumeist 1. Januar bis 31. Dezember), der Eingangssteuersatz (im Jahr 2024 bei 11.605 bis 17.005 Euro) und die Steuer-ID, die ein Leben lang gültig ist. Wer sie nicht mehr im Kopf und auch sonst keine Bescheinigung mehr darüber zur Verfügung hat, kann sie dem Ratgeber der Verbraucherzentralen zufolge einfach beim Einwohnermeldeamt oder Finanzamt erfragen.

Steuerfreibetrag? Pensionseintritt verschoben? Bei der Steuererklärung müssen Rentner und Pensionäre einige Zahlen berücksichtigen.
Steuerfreibetrag? Pensionseintritt verschoben? Bei der Steuererklärung müssen Rentner und Pensionäre einige Zahlen berücksichtigen. © Zoonar/imago

Freibetragsgrenzen bei Pensionären beachten!

Ausführlich und mit Beispielen erklärt der Ratgeber Zeile für Zeile den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung". Für den Dschungel von Freibetragsgrenzen bei Pensionären, die auch für Hinterbliebene gelten, raten die Verbraucherschützer zu Detailtreue: "Es kann durchaus vorkommen, dass die Höhe der Pension infolge von Lohnerhöhungen ansteigt, wenn die Pensionierung auf ein Folgejahr verschoben wird. Auf der anderen Seite sinkt der Steuerfreibetrag, und zwar unwiderruflich bis zum Ende der Pensionszahlungen."

Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Thema Vermietungen. Dabei muss den Experten zufolge genau unterschieden werden, ob "ernsthaft" oder etwa zum Spottpreis an nahe Angehörige, etwa studierende Enkel, vermietet wird - ist Letzteres der Fall, handele es sich nicht um eine Vermietung im eigentlichen Sinne, für die eine Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden müsste.

Dem Enkel eine kleine Studentenbude überlassen - für einen Appel und ein Ei oder ein bisschen Hilfe mit dem Internet? Das könnte steuerliche Konsequenzen haben.
Dem Enkel eine kleine Studentenbude überlassen - für einen Appel und ein Ei oder ein bisschen Hilfe mit dem Internet? Das könnte steuerliche Konsequenzen haben. © Westend61/imago

Vermietungsbemühungen "akribisch" nachweisen

Vermietungsverluste allerdings ließen sich auf diese Weise auch nicht geltend machen. Auch länger leerstehende Wohnungen können demnach zum Problem werden, weil das Finanzamt dann eine fehlende Vermietungsabsicht unterstellen könne. Daher seien Vermietungsbemühungen wie etwa Zeitungsinserate oder Aushänge in Supermarkt "akribisch" nachzuweisen.

Wie mit Werbungskosten umgehen - und was zählt überhaupt dazu? Auch dieser Bereich wird abgehandelt. Kann man etwa hohe Renovierungskosten, die in einem Jahr aufgelaufen sind, bei der Steuererklärung auf mehrere Jahre verteilen? Wie wirkt sich ein Kirchenaustritt steuerlich aus - gibt es vielleicht sogar finanzielle Nachteile? Und was sind eigentlich "außergewöhnliche Belastungen", die steuerlich absetzbar sind?

Rein in die Kirche - oder doch lieber austreten? Die steuerlichen Aspekte beim Kirchenaustritt müssen genau geprüft werden.
Rein in die Kirche - oder doch lieber austreten? Die steuerlichen Aspekte beim Kirchenaustritt müssen genau geprüft werden. © Rüdiger Wölk/imago

Der Ratgeber bildet viele Themen ab und geht auch auf Fragen ein, die eher am Rande auftauchen, wie die nach der Besteuerung von Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung - diese bleiben komplett steuerfrei. Es gibt zwischendurch praktische Tipps wie den, Angaben erst einmal mit Bleistift einzutragen, weil einem vielleicht später noch etwas Zusätzliches einfällt - der Kuli sollte daher erst zum Einsatz kommen, wenn die Zahlen wirklich geprüft wurden.

Wie man unnötige Telefonat vermeidet

Es wird oft mit Beispielpersonen gearbeitet, um die Theorie an der - fiktiven - Praxis zu verdeutlichen. Ein Rat, der jeden ansprechen dürfte: "Erfragen und unterscheiden Sie im Vorfeld die Zuständigkeiten beim Finanzamt. So können Sie unnötige Telefonate vermeiden". Allerdings werden manche Fragen, die sich gleich stellen, erst an viel späterer Stelle im Ratgeber erklärt: Schnelles Überfliegen dürfte beim ersten Lesen nicht zum Ziel führen. Dafür lernen auch all die etwas, die keine Rentner oder Pensionäre sind - und irgendwann gehört man ja sowieso dazu.

Der Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" hat 208 Seiten und ist für 16,00 Euro (12,99 Euro als E-Book) in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich.
Der Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" hat 208 Seiten und ist für 16,00 Euro (12,99 Euro als E-Book) in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich. © Verbraucherzentrale Bayern

"Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025", 208 Seiten, 16,00 Euro (12,99 Euro als E-Book), in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich, unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder auch telefonisch unter (0211) 913 801 555.

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2 Kommentare
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  • muc6 am 08.04.2025 17:01 Uhr / Bewertung:

    Ich kann jedem steuerpflichtigen Rentner/in nur raten, sich ein PC Programm zur EKSt Erklärung anzuschaffen.
    Die arbeiten alle auf Grundlage von ELSTER (der Finanzamt Software) und damit übermittelt man auch die Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt.
    Das Programm führt durch die gesamte St.Erklärung und gibt Hinweise auf zusätzliche Möglichkeiten. Vorteil ist auch, dass jedes Jahr die aktuellen Gesetze/relevanten Beträge eingearbeitet sind und die Basisdaten des Steuerpflichtigen abgespeichert werden und nicht jedes Jahr neu eingegeben werden müssen. Für Rückfragen des FA müssen lediglich Belege aufbewahrt werden, ansonsten geht alles ohne ein Blatt Papier.

  • Wilhelmine am 09.04.2025 18:27 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von muc6

    Und welches Programm ist das dann?

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