Abzocker ausgebremst

Immer mehr Verbraucher fallen im Internet in die Abzock-Falle von Betrügern. Damit ist jetzt Schluss: Ein Warn-Button informiert künftig über die genauen Kosten eines Internet-Angebots
Sophie Anfang |
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Gestern im Kabinett ging's um ihr neues Internet-Gesetz: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
dapd Gestern im Kabinett ging's um ihr neues Internet-Gesetz: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

MÜNCHEN War das nicht gerade noch kostenlos? Über 90 Euro möchte „top-of-software.de” plötzlich für das heruntergeladene Programm. Die Rechnung kommt per E-Mail – und lässt den Nutzer ratlos zurück. Internet-Abzocke wird immer häufiger. Doch die Bundesregierung will dem jetzt den Riegel vorschieben: Mit einem Button, der Verbraucher vor dem Kauf über die Kosten informiert.

Wer künftig auf kostenpflichtige Angebote im Netz stößt, muss durch einen Warn-Button unmissverständlich über Preis, Lieferumfang und Mindestlaufzeit des Angebots informiert werden. Auch wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistungen müssen vor der Bestellung deutlich angezeigt werden. Dabei ist egal, ob im Internet, über Smartphone oder Tablet bestellt wird. Das Kabinett billigte gestern einen entsprechenden Entwurf, das Parlament entscheidet im Herbst.

Der Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium war überfällig – denn Betrüger gibt es im Internet wie Sand am Meer: „Abofallen sind immer gleich aufgebaut: egal ob es sich um Routenplanung, Freeware, Kochrezepte oder Gedichte handelt”, weiß Thomas Bradler, Experte für Internetabzocke bei der Verbraucherzentrale NRW.

Hinter einem unauffälligen Download-Link verbirgt sich oft ein teures Abo: Die wahren Kosten des Angebots verstecken Betrüger gerne weit hinten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder klein gedruckt am Ende der Bestellseite. Besonders beliebt: Die Preisangabe durch mangelnden Kontrast, hellblaue oder hellgraue Farbe zu verstecken. Fett gedruckt wird nie auf die Kosten hingewiesen – im Gegenteil: Statt „9” schreiben die Abzocker „neun Euro” im Fließtext – das wird leichter überlesen.

Zwei Wochen später liegt dann eine Rechnung in der Post – pünktlich nach Ablauf des Widerrufsrechts: „Viele Kunden merken erst dann, dass sie etwas Kostenpflichtiges bestellt haben”, sagt Verbraucherexperte Bradler. Auch über Inkassobüros oder Mahnschreiben wird immer häufiger versucht, Verbraucher einzuschüchtern. Rechtlich gesehen ist es jedoch eine Grauzone, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Angesichts dieser Betrugsfälle begrüßt Bradler die Neuregelung: „Wir hoffen, dass dadurch derartige kriminelle Machenschaften eingedämmt werden können.” Vor allem den europaweiten Ansatz der Regelung lobt der Verbraucherschutzexperte: Die Button-Lösung der Bundesregierung wird es auch bald als EU-Richtlinie geben.

Bis dahin empfiehlt Bradler, beim Surfen wachsam zu sein: Bei scheinbar kostenlosen Angeboten nie die Adresse oder Kontonummer angeben! Mahnbescheiden sofort widersprechen!
Der Warn-Button bietet mehr Sicherheit für Verbraucher. Trotzdem warnt Bradler: „Betrüger finden immer einen Weg, um Regelungen zu umgehen. Man muss also abwarten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis bewährt.”

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