Wird Roman Polanski doch an die USA ausgeliefert?

Seit den Siebziger Jahren ist Roman Polanski wegen Sex mit einer Minderjährigen in den USA zur Fahndung ausgeschrieben. Am 25. Februar soll das Gericht in Krakau entscheiden, ob der Regisseur ausgeliefert wird.
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Das Gericht in Krakau soll darüber entscheiden, ob Polanski an die USA ausgeliefert wird
dpa Das Gericht in Krakau soll darüber entscheiden, ob Polanski an die USA ausgeliefert wird

Krakau - Das Bezirksgericht im südpolnischen Krakau befasst sich am 25. Februar mit dem Antrag der US-Justizbehörden, den Regisseur Roman Polanski (81) auszuliefern. Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP am Dienstag berichtete, wollen Polanskis Anwälte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Offen ist noch, ob es am ersten Sitzungstag bereits zu einer Entscheidung kommt.

Die US-Behörden haben Polanski seit den 70er Jahren wegen Sex mit einer damals 13-jährigen zur Fahndung ausgeschrieben. Der Regisseur ("Der Pianist") hat neben der französischen auch die polnische Staatsangehörigkeit und plant in diesem Jahr Dreharbeiten in Polen.

Sollte das Gericht in Krakau entscheiden, dass Polanski nicht an die USA ausgeliefert wird, ist diese Entscheidung endgültig. Entscheidet das Gericht für eine Auslieferung, liegt das letzte Wort bei Justizminister Cezary Grabarczyk.

Die polnische Generalstaatsanwaltschaft hatte im Jahr 2010 in einer Stellungnahme die Vorwürfe gegen Polanski als nach polnischem Recht verjährt bezeichnet. Polanski selbst betonte nach dem US-Auslieferungsantrag, er habe Vertrauen in die polnische Justiz.

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