Wird Promi-Rapper "Kollegah" schuldig gesprochen?
In der Disco flogen die Fäuste, jetzt streiten die Juristen: Wird Rapper "Kollegah" nach einer Schlägerei schuldig gesprochen? Der 30-Jährige behauptet, es sei Notwehr gewesen...
Traunstein - Promi-Rapper Kollegah steht wegen einer Disco-Schlägerei erneut vor Gericht. Der 30-Jährige muss sich vor dem Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt im oberbayerischen Freilassing niedergeschlagen zu haben. Dessen zu Hilfe eilendem Bekannten soll er das Nasenbein gebrochen haben. Am Montag (16. März) will die Vorsitzende Richterin nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Urteil verkünden.
Im vergangenen Herbst hatte das Amtsgericht in der nahe gelegenen Stadt Laufen den Sänger freigesprochen. Es könne auch Notwehr gewesen sein, befand der Richter. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil aber nicht. Sie hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert und legte Berufung ein. Deshalb läuft das Verfahren jetzt in Neuauflage beim Landgericht.
Dort beharrte "Kollegah" bereits am vergangenen Montag darauf, es habe sich in jener Nacht zum 29. Juni 2013 um reine Notwehr gehandelt. Er sei von einem Discobesucher getreten und geschlagen, ja sogar gewürgt worden, sagte der Jurastudent aus - nicht umgekehrt. Dagegen habe er sich gewehrt und um sich geschlagen.
Dem widersprachen erneut die von der Staatsanwaltschaft als Opfer angesehenen Österreicher im Alter von 26 und 27 Jahren. Sie seien vielmehr von dem Sänger geschlagen worden, nachdem ein Unbeteiligter aus einer Ecke "Kollegah, Du Hurensohn" gerufen habe. Es steht also Aussage gegen Aussage.
Der Stil von "Kollegah" ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Der Sänger selbst sprach mehrfach von Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album "King" brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschen Charts.
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