Winehouse fürs Haare-Ziehen bestraft

"Offensichtlich war da Alkohol im Spiel", so der Richter, vor dem sich Sängerin Winehouse verantworten musste. Sie bekannte sich schuldig, einen Theatermanager angegriffen zu haben. Der Mann bekommt nun Geld von Winehouse.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Amy Winehouse muss Strafe zahlen
dpa Amy Winehouse muss Strafe zahlen

LONDON - "Offensichtlich war da Alkohol im Spiel", so der Richter, vor dem sich Sängerin Winehouse verantworten musste. Sie bekannte sich schuldig, einen Theatermanager angegriffen zu haben. Der Mann bekommt nun Geld von Winehouse.

Sängerin Amy Winehouse muss nach Handgreiflichkeiten während einer Bühnenaufführung einem Theater-Manager umgerechnet rund 112 Euro Entschädigung zahlen. Die 26-Jährige bekannte sich am Mittwoch vor Gericht schuldig, als Zuschauerin bei der Theateraufführung im Dezember in Milton Keynes den 27-Jährigen angegriffen und an den Haaren gezogen zu haben.

Vor dem Angriff hatte die angetrunkene Winehouse schon den Ärger der Theaterzuschauer mit Zwischenrufen auf sich gezogen. Als der Theatermanager sie bat, das Haus zu verlassen, wurde er von der Sängerin attackiert. «Offensichtlich war da Alkohol im Spiel», sagte Richter Peter Crabtree.

"Das mag härter sein als eine Geldstrafe"

Abgesehen von der Entschädigungszahlung kam Winehouse ohne Geldstrafe davon, allerdings darf sie in den nächsten zwei Jahren nichts Ähnliches mehr anstellen. «Das mag härter sein als eine Geldstrafe», sagte der Richter.

Winehouse hatte bereits im vergangenen Sommer wegen Körperverletzung vor einem Londoner Gericht gestanden, wurde aber freigesprochen. Damals war ihr vorgeworfen worden, einen weiblichen Fan ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Frau hatte um ein Foto gebeten. Winehouse bestritt, die Frau absichtlich verletzt zu haben.

(dpa)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.