Verbraucherzentrale zeigt: Hersteller tricksen bei Fruchtmüslis

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einem Marktcheck 44 Früchtemüslis untersucht. Viele Hersteller tricksen offenbar mit den Mengenangaben. Einige Produkte enthalten an Früchten hauptsächlich Rosinen, obwohl die Verpackung viele Beeren abbildet.
von  teleschau
Bei Früchtemüslis sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Blick in die Zutatenliste werfen.
Bei Früchtemüslis sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Blick in die Zutatenliste werfen. © iStock/Arx0nt

Rund 7, 7 Millionen Menschen in Deutschland essen Morgens Müsli. Haferflocken mit verschiedenen Zutaten und Milch ist ein Frühstücksklassiker und mit Früchten schmeckt es nicht nur lecker, sondern ist auch gesund. Blöd nur, wenn das Fruchtmüsli, anders als die Verpackung suggeriert, kaum Früchte enthält. Im Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt sich, dass viele Hersteller offenbar bei ihrem Fruchtmüsli tricksen. Der Fruchtanteil sei oft nicht nur geringer, als die Verpackung vermuten lässt, häufig bestünde dieser auch größtenteils aus Rosinen und Weinbeeren und enthielte vergleichsweise wenig, der auf der Verpackung abgebildeten Früchte.

Hoher Gehalt an Früchten bedeutet oft hoher Gehalt an Rosinen

Unter den 44 untersuchten Fruchtmüslis unterscheiden sich die Fruchtanteile stark. Während einige Produkte einen Fruchtanteil von bis zu 40 Prozent aufwiesen, enthält eines nur 0,6 Prozent Früchte. Durchschnittlich fanden die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer nur zwölf Prozent Fruchtanteil in den Müslis. Einige Hersteller geben dabei in der Zutatenliste nicht an, aus welchen Früchten sich dieser Anteil zusammensetzt. So finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Zutatenliste des Alnatura Früchte Müslis mit 40 Prozent Fruchtanteil an vorderster Stelle nur Trockenfrüchte aus Sultaninen (Rosinen) und Weinbeeren. Danach werden noch Aprikosen- und Feigenstücke aufgelistet. In welcher Menge alle diese Früchte enthalten sind, geht aus den Angaben nicht hervor.

Auch bei dem Früchte Hafer Müsli von Kölln geht aus der Zutatenliste laut Verbraucherzentrale nur hervor, dass an Früchten Weinbeeren am meisten enthalten sind. In welcher Menge wird nicht angegeben. Danach folgen getrocknete Apfelstücke und getrocknete Feigenstücke und anschließend getrocknete Bananenflocken, gefriergetrocknete Himbeerstücke und gefriergetrocknete Sauerkirschstücke. Im Kölln Mühlenklassiker mit feinen roten Beeren finden sich in der Zutatenliste an Früchten zuerst zehn Prozent Rosinen. Dann folgen vier Prozent getrocknete Cranberries. Nur ein Prozent des Inhalts bestünde aus gefriergetrockneten Himbeeren. Das Müsli enthielte zudem noch 0,5 Prozent gefriergetrocknete Rote Johannisbeeren und 0,5 Prozent schwarze Johannisbeerstücke. Auf der Verpackung steht in Großbuchstaben "Cranberries, Himbeeren und Johannisbeeren". Sie haben laut den Angaben in der Zutatenliste jedoch nur einen Anteil von sechs Prozent.

Auch auf dem Rewe Bio Beeren Müsli sind auf der Verpackung neben Weintrauben und Cranberries auch Erdbeeren, Himbeeren und Johannisbeeren abgebildet. Ein Blick in die Zutatenliste zeige jedoch, dass diese nur geringfügig enthalten sind. So sind an zweiter Stelle gleich nach den Haferflocken 20,5 Prozent Sultaninen angegeben. Erst am Ende der Liste tauchen 1,4 Prozent gefriergetrocknete Johannisbeeren, ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren, 0,6 Prozent gefriergetrocknete Brombeeren, 0,25 Prozent gefriergetrocknete Heidelbeeren und 0,25 Prozent gefriergetrocknete Himbeeren auf.

Reform der Mengenkennzeichnung gefordert

Die Verbraucherzentrale Rheinlandpfalz moniert, dass die vermeintlich beliebige Angabe von Mengen in der Zutatenliste einiger Hersteller den Eindruck erwecke, als sollten geringe Anteile von hochwertigen Zutaten wie etwa Früchten, verborgen werden. Darüber hinaus sind in einigen Fruchtmüslis, deren Verpackungen verschiedene Beeren abbilden oder diese auf der Verpackung ausschreiben, getrocknete Trauben der Hauptbestandteil. Deshalb fordern die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer eine Reform der Mengenkennzeichnung von Lebensmitteln in der Lebensmittelinformationsverordnung. Früchte, die auf der Verpackung abgebildet oder genannt werden, sollten auch stets in Prozent in der Zutatenliste angegeben werden.

Das können Verbraucherinnen und Verbraucher tun

Es macht einen Unterschied, ob ein Fruchtmüsli nur 0,6 Prozent Fruchtanteil hat, oder 40 Prozent. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei ihrer Kaufentscheidung nicht durch die Vorderseite der Verpackung irreführen lassen, sondern einen genauen Blick in die Zutatenliste werfen, um zu erfahren, wie hoch der Fruchtanteil im Müsli wirklich ist.

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