Depardieu will gegen Urteil wegen Übergriffen vorgehen

Filmikone Depardieu ist wegen sexueller Übergriffe bei Dreharbeiten schuldig gesprochen worden. Der Schauspieler will das nicht auf sich sitzen lassen. Sein Anwalt erhebt schwere Vorwürfe.
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Depardieu war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. (Archivbild)
Depardieu war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. (Archivbild) © Aurelien Morissard/AP/dpa
Paris

Schauspielstar Gérard Depardieu will nach den Worten seines Anwalts gegen seine Verurteilung wegen sexueller Übergriffe vorgehen. "Er wird natürlich Berufung einlegen", sagte Verteidiger Jérémie Assous nach dem Urteilsspruch. Das Strafgericht in Paris hatte eine 18-monatige Haftstrafe gegen den 76-Jährigen verhängt, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt ist. Depardieu, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, hatte die Vorwürfe stets bestritten. 

In dem Verfahren gegen Depardieu ("Cyrano von Bergerac", "Asterix und Obelix") ging es konkret um Vorwürfe sexueller Belästigung während der Dreharbeiten zum Film "Les volets verts" (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021. Eine Dekorateurin und eine Assistentin des Regisseurs beschuldigen Depardieu, sie an den Brüsten und am Po begrapscht zu haben. Das Gericht sprach ihn in beiden Fällen schuldig.

Der Darsteller sieht sich jedoch als Opfer falscher Anschuldigungen - auch wenn er vor Gericht zugab, eine der Frauen an der Hüfte berührt zu haben. Dies sei jedoch ohne sexuellen Hintergrund geschehen. Anwalt Assous warf dem Gericht vor, bei Vorwürfen sexueller Gewalt automatisch zu verurteilen. Vor Gericht hatte er auf einen Freispruch für seinen berühmten Mandanten gepocht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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