Urteil gefallen: Marius Borg Høiby muss vier Jahre in Haft

Mehr als vier Monate nach Prozessauftakt gegen Marius Borg Høiby steht nun das Urteil fest: Er erhält eine Haftstrafe von vier Jahren.
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Der Prozess gegen Marius Borg Høiby hatte am 3. Februar begonnen.
Der Prozess gegen Marius Borg Høiby hatte am 3. Februar begonnen. © imagoimages/Bestimage/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen/Bestimage

Das Amtsgericht in Oslo hat am Montagmorgen sein Urteil über Marius Borg Høiby (29) verkündet: Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) wurde zu vier Jahren Haft verurteilt - wegen zweifacher Vergewaltigung und Körperverletzung. Von zwei Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen, wie unter anderem "VG" berichtete.

Høiby nicht im Gerichtssaal

Der 29-Jährige war nicht persönlich im Gerichtssaal erschienen, sondern verfolgte die Urteilsverkündung "aus dokumentierten gesundheitlichen Gründen" per Videoverbindung aus dem Gefängnis, wie vorab bestätigt worden war. Laut Berichten war Høiby vergangene Woche in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Sein Verteidiger erklärte später, dass der Angeklagte während der Urteilsverkündung nicht allein sei, sondern von einer Kollegin im Gefängnis begleitet werde. Wie "Dagbladet" vorab berichtete, werde auch nur eine der betroffenen Frauen bei der Verkündung anwesend sein.

Sieben Wochen lang saß der älteste Sohn der Kronprinzessin auf der Anklagebank im Bezirksgericht Oslo. Ihm wurden 40 Anklagepunkte zur Last gelegt - darunter häusliche Gewalt, vier Vergewaltigungen, Gewalttaten, Sachbeschädigung, Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung und ein Drogenvergehen. Der 29-Jährige hat einige der in der Anklageschrift enthaltenen Fakten eingeräumt, bestritt jedoch die strafrechtliche Verantwortung für die schwerwiegendsten Anklagepunkte. Seine Verteidiger beantragten in 15 von 40 Anklagepunkten einen Freispruch, darunter die Fälle von Vergewaltigung und Missbrauch in engen Beziehungen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten.

Antrag auf Freilassung aus Untersuchungshaft wurde abgelehnt

Zuletzt hatte Høiby beantragt, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, um bei seiner schwer kranken Mutter sein zu können. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an der unheilbaren Lungenkrankheit Lungenfibrose. Ihr Zustand hat sich in der jüngsten Zeit deutlich verschlechtert und sie wurde auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt. Ein Berufungsgericht lehnte Høibys Antrag jedoch ab. Es bestehe weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er im Fall einer Freilassung neue Straftaten begehen würde, berichtete der norwegische Rundfunk NRK.

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