Unfall bei "Wetten, dass..?": Juristischer Teilerfolg für Samuel Koch

Audio von Carbonatix
Teilerfolg für Samuel Koch (37): Das Bundessozialgericht in Kassel hat den Fall des ehemaligen "Wetten, dass..?"-Teilnehmers zurück an das Landessozialgericht verwiesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Richter des 2. Senats des Bundessozialgerichts entdeckten eine bisher übersehene Feinheit im Gesetz, die dem querschnittsgelähmten Schauspieler doch noch zu einer Unfallversicherung verhelfen könnte.
"Das ist eine Norm, die ist ganz versteckt, nicht vorne, wo man eigentlich sucht, sondern ganz hinten", erklärte Gerichtssprecherin Jutta Siefert laut "Hessenschau" nach dem Urteil. Gemeint ist Paragraph 105 des Siebten Sozialgesetzbuchs - eine Bestimmung, die in den bisherigen Instanzen übersehen wurde.
Samuel Koch könnte als Unternehmer versichert sein
Koch könnte demzufolge als selbstständiger Unternehmer womöglich gerade deshalb versichert sein, weil er sonst nicht versichert war. Denn der heute 37-Jährige war bei seinem "Wetten, dass..?"-Auftritt Chef eines ganzen Teams. Sein Vater fuhr das Auto, über das er zu springen versuchte. Mehrere Personen wirkten an dem Stunt mit.
"Dann hat womöglich ein Teil des Teams mitgewirkt an der Schädigung", sagte die Vorsitzende Richterin Elke Roos. In diesem speziellen Fall könnte der eigentlich nicht versicherte Unternehmer Koch doch versichert sein. Der Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Haftungsstreitigkeiten aus den Unternehmen herauszuhalten.
Kochs Anwalt Oliver Negele zeigt sich überrascht: "Man wird auch nach 20 Jahren in dem Beruf manchmal noch überrascht. Es ist ein Teilerfolg, weil wir haben jetzt immerhin ein Urteil aufgehoben bekommen, das durch zwei Instanzen Bestand hatte."
"Mein Papa ist an seine Rente gegangen"
Für Koch selbst war der Verhandlungstag in Kassel emotional belastend. "Ich dachte, ich bin heute dann endlich mal erleichert, dass die Sache mal klar ist", sagte er mit gemischten Gefühlen. Dabei leidet der Schauspieler unter enormen finanziellen Problemen durch seine Behinderung. "Mein Papa ist an seine Rente gegangen, um meine Pflege mitzufinanzieren", berichtete Koch offen vor Gericht.
Der verhängnisvolle 4. Dezember 2010
Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 4. Dezember 2010 vor Millionen Fernsehzuschauern. Koch hatte gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Über seine Teilnahme schloss er laut Bundessozialgericht mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung.
In der Livesendung stürzte der damals 23-Jährige beim Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Seither ist er auf den Rollstuhl angewiesen.
Koch hatte 2020 beantragt, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Seine Argumentation: Er habe während der Show für eine öffentlich-rechtliche Anstalt gearbeitet, ähnlich wie ein Ehrenamtler, und deshalb Versicherungsschutz. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte ab. Sowohl das Sozialgericht Mannheim als auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg wiesen seine Klage zurück.
Die Vorinstanzen argumentierten, sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen - er wollte sein Können präsentieren und bekannt werden. In diesen Punkten folgen auch die Bundesrichter der bisherigen Argumentation.
Landessozialgericht muss alles neu prüfen
Nun muss das Landessozialgericht Baden-Württemberg von vorne beginnen und genau prüfen, wie das Team von Koch agiert hat und wie die Schuldfrage zu bewerten ist. "Zu allem wird das Landessozialgericht die nötigen Feststellungen nachzuholen haben", so die Vorsitzende Richterin Elke Roos. Ein abschließendes Urteil sei erst im Anschluss möglich.
Der ehemalige Kunstturner Samuel Koch hatte 2010 sein Schauspielstudium an der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover aufgenommen. Er hat in verschiedenen Theaterproduktionen mitgewirkt und spielte Rollen in Serien wie "Sturm der Liebe" oder Kinofilmen wie "Honig im Kopf". Zudem ist er als Autor tätig und veröffentlichte mehrere Bücher, darunter das autobiografische Werk "Zwei Leben".
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
- ZDF