Knast-Entscheidung um Alfons Schuhbeck: Promi-Anwalt warnt vor "schwerwiegenden Folgen"

Sein Weihnachtsfest darf Alfons Schuhbeck 2025 in Freiheit verbringen, denn die Entscheidung über seine Rückkehr ins Gefängnis wurde auf nächstes Jahr verschoben. Aber muss der 76-Jährige aufgrund seiner Krebserkrankung überhaupt zurück in den Knast? Warum wird so ein bürokratischer Aufwand um den Starkoch gemacht? Promi-Anwalt Alexander Stevens erklärt die Hintergründe.
Sven Geißelhardt
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Noch immer muss Alfons Schuhbeck zittern, ob seine Gefängnisstrafe restlich vollstreckt oder endgültig ausgesetzt wird.
Noch immer muss Alfons Schuhbeck zittern, ob seine Gefängnisstrafe restlich vollstreckt oder endgültig ausgesetzt wird. © imago/Sven Simon

Muss Alfons Schuhbeck (76) zurück ins Gefängnis oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Münchner Staatsanwaltschaft seit mehreren Monaten. Entscheidungen um die Zukunft des einstigen Society-Lieblings werden immer wieder verschoben. Aktuell muss er noch bis März 2026 zittern – bis dahin wurde die Freiheitsstrafe aus gesundheitlichen Gründen vonseiten der Staatsanwaltschaft vorerst ausgesetzt. Für den schwerkranken Starkoch keine leichte Situation – dennoch findet Promi-Anwalt Alexander Stevens dieses Vorgehen angemessen.

Verbleib noch nicht entschieden: Deshalb dauert die Knast-Entscheidung so lange

"Die Strafvollstreckung darf nur erfolgen, wenn die Haft ohne unzumutbare Gesundheitsgefahren gewährleistet ist", erklärt der Jurist der AZ. Da Alfons Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt ist, müsse eine Unterbringung im Gefängnis entsprechend geprüft werden. "Die JVA muss nachweisen, dass sie eine adäquate medizinische Versorgung gewährleisten kann." Dass sich dieser Prozess in die Länge zieht, verwundert Alexander Stevens nicht. "Das dauert, weil mehrere ärztliche Gutachten eingeholt und aktualisiert werden müssen und spezialisierte Behandlungen oft außerhalb der JVA stattfinden."

Promi-Anwalt sicher: Vorschneller Entschluss "wäre angreifbar"

Dennoch stellt sich die Frage, warum ein derartiger Aufwand um den Verbleib von Alfons Schuhbeck betrieben wird. Bislang konnte keine JVA die Bedingungen für seinen Gefängnisaufenthalt erfüllen. "Die Prüfung der eingeholten Stellungnahmen hat ergeben, dass derzeit die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden kann", teilte die Staatsanwaltschaft München I vor wenigen Tagen mit.

Sollte ein krebskranker, 76-jähriger Mann tatsächlich zurück ins Gefängnis? Alexander Stevens verteidigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, denn sie seien "verpflichtet zu prüfen, ob sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat". Eine verfrühte Entscheidung könnte schwerwiegende Konsequenzen haben, wie Stevens betont: "Ein vorschnelles 'Ja oder Nein zur Haft' wäre angreifbar und gegebenenfalls gesundheitlich mit schwerwiegenden Folgen verbunden."

Anwalt Alexander Stevens stand bereits mit Promi-Mandanten wie Gil Ofarim und Antje Mönning vor Gericht.
Anwalt Alexander Stevens stand bereits mit Promi-Mandanten wie Gil Ofarim und Antje Mönning vor Gericht. © dpa/Focke Strangmann

Teure Haftprüfung: So teuer ist das Prozedere um Alfons Schuhbeck

Dass die Knast-Frage um Alfons Schuhbeck so ausgiebig diskutiert und geprüft wird, könnte auch an seinem prominenten Namen liegen. "Der Rechtsstaat darf bei prominenten Verurteilten nicht weniger sorgfältig sein als bei Unbekannten – im Gegenteil", erklärt Alexander Stevens weiter. Für Schuhbeck gibt es keinen Promi-Bonus, meint Stevens: "Jede Abkürzung würde sofort als Privilegienjustiz skandalisiert."

Alfons Schuhbeck wurde einst von der Münchner Society verehrt. Kabarettistin Monika Gruber zählt zu seinen Promi-Freundinnen.
Alfons Schuhbeck wurde einst von der Münchner Society verehrt. Kabarettistin Monika Gruber zählt zu seinen Promi-Freundinnen. © imago/BREUEL-BILD

Teuer bleibt der Trubel um den gefallenen Starkoch dennoch, die verschiedenen Gutachten müssen schließlich bezahlt werden. Wie hoch könnten diese Kosten ausfallen? Stevens zur AZ: "Ich schätze die Kosten auf einen fünfstelligen, möglicherweise einen niedrigen sechsstelligen Betrag, verteilt über Monate." Der Promi-Anwalt zeigt sich überzeugt, dass dieses Verhalten in dem vorliegenden Fall völlig normal ist. "Diese Kosten sind kein Sonderfall. Sie entstehen bei jedem haftunfähigen Gefangenen."

Letzte Möglichkeit Gnadengesuch

Ob Alfons Schuhbeck tatsächlich zurück ins Gefängnis muss, um seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Betrug restlich abzuleisten, bleibt bis zum 10. März 2026 abzuwarten. Alexander Stevens betont, dass der Vollstreckungsanspruch bestehen bleibe, wenn keine dauerhafte Haftunfähigkeit festgestellt werde, eine Haftverschonung aber nicht ausgeschlossen sei. Für Schuhbeck gibt es eine weitere Chance, dem Gefängnis zu entkommen: "Möglich wäre auch ein Gnadengesuch, das dann das Justizministerium entscheiden müsste."

Bis dahin darf der einstige Liebling der Münchner Society trotz Gefängnisstrafe weiterhin in Freiheit leben und die kommenden Feiertage mit Freunden und Familie verbringen. Sofern es seine Gesundheit zulässt.

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  • Chris_1860 vor einer Stunde / Bewertung:

    Ofarim und Schuhbeck passen ja perfekt zsamm, beide notorische Lügner, Betrüger und Blender. Ein tolles Mandantenpärchen.

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  • MUC0 vor einer Stunde / Bewertung:

    Ingwer hat mir nie geschmeckt, vielleicht wird das jetzt als krebserregend eingestuft und aus allen Rezepten verbannt. Wenigstens sterben keine Zeitungen wegen derlei Ereignissen.

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  • Kaiser Jannick vor einer Stunde / Bewertung:

    Na klar bekommt er noch weitere Erleichterungen, damit er sich auf allen Events blicken lassen kann. Mit "Hass oder Neid" hat das absolut nichts zu tun.

    Es geht um Gerechtigkeit beim Haftantritt zum Einen, sowie um die Frage, ob einer, der ständig irgendwo präsent ist, nur nicht im Knast, wirklich so sterbenskrank ist, dass er haftunfähig wäre.

    Und zum 30. mal darum, dass Schuhbeck von der Yellow-Press und einigen wenigen Usern immer noch vergöttert wird, obwohl ein mehrfach verurteilter Verbrecher ist, der nach wie vor nur an sich denkt und keinen Gedanken daran verschwendet, den von ihm verursachten immensen Schaden auch nur ansatzweise gut zu machen. Lieber wohnt er trotz Insolvenz in seinem 4000 € Luxus-Mietbunker am Viktualienmarkt. Seine Opfer sind ihm völlig egal.

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