Teilerfolg für Christian Ulmen gegen "Spiegel"-Bericht

Christian Ulmen hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt: Den Verdacht, er habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt, darf der "Spiegel" nicht mehr erwecken. Dass Ulmen Deepfake-Fotos anfertigte, gilt jedoch als unstreitig.
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Christian Ulmen hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt.
Christian Ulmen hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. © imago/Eventpress / Eventpress Hannes Magerstaedt

Christian Ulmen (50) hat im Rechtsstreit mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" einen Teilerfolg erzielt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg untersagte dem Magazin, den Verdacht zu erwecken, der Schauspieler habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes (44) hergestellt oder verbreitet. Über die zentralen Gewaltvorwürfe darf der "Spiegel" dagegen weiter berichten. Das geht aus Mitteilungen beider Parteien zum Beschluss vom 22. Juni 2026 hervor.

Anders als zuvor das Landgericht sah der Senat den Deepfake-Video-Verdacht als zwingend erweckt an - und zwar sowohl mit Blick auf die Herstellung als auch auf die Verbreitung. Dafür fehle jedoch der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen. Dass Ulmen Deepfake-Fotos erstellte und verschickte, blieb dagegen unstreitig. Bei Deepfakes handelt es sich um mithilfe Künstlicher Intelligenz manipulierte oder vollständig neu erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen.

Was gefordert war - und was blieb

Ulmen war ursprünglich mit fünf Unterlassungsbegehren gegen den Artikel vorgegangen. Sie richteten sich erstens gegen den Verdacht, er habe Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet; zweitens gegen den Verdacht körperlicher Übergriffe und schwerer Drohungen; drittens gegen den Verdacht, er habe seine Ex-Frau im Januar 2023 auf Mallorca misshandelt oder am Verlassen der Wohnung gehindert; viertens gegen eine Passage zu einem dortigen Gerichtstermin; und fünftens gegen die Wiedergabe von Zitaten aus einer E-Mail an seinen Strafverteidiger.

In erster Instanz erkannte das Landgericht Hamburg Anfang Mai nur einen einzigen dieser Punkte an - die Passage zum Mallorca-Gerichtstermin. Vor dem Oberlandesgericht kamen nun zwei weitere hinzu: das Verbot rund um den Deepfake-Video-Verdacht und die Untersagung einzelner E-Mail-Zitate, bei denen die Abwägung zugunsten Ulmens ausfalle. Bei den Vorwürfen der körperlichen Übergriffe und der mutmaßlichen Misshandlung auf Mallorca blieb der Schauspieler dagegen erfolglos.

Auslöser des Streits ist ein "Spiegel"-Artikel über Vorwürfe von Collien Fernandes, der am 20. März 2026 in der Ausgabe 13/2026 unter dem Titel "Entblößt im Netz" erschien; online lief er unter der Überschrift "Strafanzeige gegen Christian Ulmen - "Du hast mich virtuell vergewaltigt". Gegen die Zurückweisung der meisten Punkte hatte Ulmen sofortige Beschwerde eingelegt.

Zwei Lager, zwei Lesarten

Ulmens Anwälte werten die neueste Entscheidung als wichtigen Erfolg. Der Deepfake-Video-Verdacht habe eine an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung ausgelöst, heißt es in einer Pressemitteilung. Man appelliere, die Ermittlungen abzuwarten: Das Bezirksgericht in Palma de Mallorca habe seine Zuständigkeit verneint, das Verfahren in Potsdam stehe am Anfang, relevante Ergebnisse gebe es bislang nicht.

Der "Spiegel" wiederum betont, seine Kernvorwürfe bleiben unbestritten und über den Verdacht sexualisierter digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe dürfe weiter berichtet werden. Das Magazin habe die beanstandeten Stellen mit klarstellenden Sätzen und einem Transparenzhinweis versehen und prüfe das weitere juristische Vorgehen.

Fernandes kontert auf Instagram

Collien Fernandes selbst hat auf Instagram reagiert. Sie teilte zwei Passagen aus dem "Spiegel"-Artikel und versah sie mit der Caption "Breaking News: Ulmen scheitert vor Oberlandesgericht Hamburg".

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Die zitierten Stellen drehen sich um Punkte, die das Gericht als unbestritten ansieht. So habe Ulmen nach Feststellung des OLG "unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet". Getan habe er das, weil er "beim Empfänger vortäuschen wollte", es handele sich um Aufnahmen von Fernandes.

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