Taylor Swift weist angebliche Aussage-Zusage zurück

Taylor Swifts Team hat klargestellt, dass die Sängerin im Rechtsstreit zwischen Blake Lively und Justin Baldoni keiner Aussage zugestimmt hat. Die Sängerin erfuhr erst vor wenigen Tagen von dem Antrag und will nur aussagen, falls das Gericht sie dazu verpflichtet.
(ncz/spot) |
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Taylor Swift hat offenbar doch nicht zugestimmt, im Rechtsstreit zwischen Justin Baldoni und Blake Lively auszusagen.
Taylor Swift hat offenbar doch nicht zugestimmt, im Rechtsstreit zwischen Justin Baldoni und Blake Lively auszusagen. © imago/ZUMA Press Wire / Javier Rojas
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Taylor Swift (35) hat offenbar doch nicht zugestimmt, im Rechtsstreit zwischen Blake Lively (38) und Justin Baldoni (41) eine Aussage zu machen. Die Sängerin habe erst vor wenigen Tagen erfahren, dass ihr Name erneut in das Verfahren hineingezogen wird.

In einem Schreiben an das zuständige US-Bundesgericht, das dem "People"-Magazin vorliegt, erklärte Swifts Anwalt Doug Baldridge: "Meine Mandantin hat nicht zugestimmt, eine Aussage zu machen, und sie spielt in dieser Angelegenheit keine wesentliche Rolle." Man habe erst drei Tage zuvor von Baldonis Antrag erfahren, Swift im Rahmen einer Befragung einzubeziehen. Sollte das Gericht sie jedoch zur Aussage verpflichten, könne die Sängerin ab der Woche des 20. Oktober zur Verfügung stehen.

Am Vortag hatten Medien wie "Page Six" aus Gerichtsunterlagen zitiert, die nahelegen, dass Swift einer Befragung bereits zugestimmt habe. Baldonis Anwalt hatte argumentiert, Swift habe bereits zugesagt, könne aber wegen voller Terminpläne erst im Oktober aussagen. Diese Darstellung weist ihr Team zurück. Auch Livelys Anwälte lehnen eine Verlängerung der Frist entschieden ab und werfen Baldonis Seite vor, die Sängerin bewusst für öffentliche Aufmerksamkeit ins Verfahren zu ziehen.

Was Taylor Swift mit dem Rechtsstreit zu tun hat

Blake Lively wirft ihrem "Nur noch ein einziges Mal"-Co-Star und Regisseur Justin Baldoni sowie dessen Produktionsfirma Wayfarer Studios sexuelle Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen vor. Baldoni weist die Anschuldigungen zurück. Eine von ihm eingereichte 400-Millionen-Dollar-Gegenklage, in der auch Swift und Livelys Ehemann Ryan Reynolds erwähnt wurden, wurde inzwischen abgewiesen.

Swift ist in dem Verfahren eigentlich außenstehend. Ihre Verbindung zum Film beschränkt sich darauf, dass einer ihrer Songs, "My Tears Ricochet", verwendet wurde. Dennoch tauchte ihr Name Anfang des Jahres in Baldonis Klage gegen Lively auf. Er warf seiner Kollegin unter anderem Verleumdung, Vertragsbruch und emotionale Belastung vor und erwähnte Swift in diesem Zusammenhang als Beispiel für Livelys angebliche "Schutzmächte".

Bereits im Mai war sie kurzzeitig per Vorladung ins Spiel gebracht worden. Die wurde jedoch wieder zurückgezogen, nachdem die Berichterstattung große Wellen geschlagen hatte. Dass ihr Name nun erneut fällt, stößt bei Livelys Seite auf Unverständnis. Besonders, da Swift im Oktober mit der Veröffentlichung ihres zwölften Studioalbums "The Life of a Showgirl" vor einem der größten Karrieremomente des Jahres steht.

Der Prozess ist für März 2026 angesetzt. Ob Taylor Swift tatsächlich als Zeugin erscheinen muss, ist derzeit unklar.

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