Strafverfahren gegen Xavier Naidoo wegen möglicher Volksverhetzung

Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet. Eine bereits 2023 erhobene Anklage gegen den Sänger wurde nun in einem Punkt zugelassen. Dabei geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.
(wue/spot) |
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Xavier Naidoo sorgte in den vergangenen Jahren weniger mit seiner Musik als mit Äußerungen zu Verschwörungstheorien für Aufmerksamkeit.
Xavier Naidoo sorgte in den vergangenen Jahren weniger mit seiner Musik als mit Äußerungen zu Verschwörungstheorien für Aufmerksamkeit. © imago images/dts Nachrichtenagentur

Xavier Naidoo (54) muss sich vor Gericht verantworten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim zweimal Anklage gegen den Sänger erhoben hatte, hat das Landgericht nun in einem der Fälle ein Strafverfahren eröffnet.

Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11. Juli 2023 "hinsichtlich eines Anklagevorwurfs wegen des Verdachts der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet", bestätigt eine Pressesprecherin des Landgerichts auf Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2024 mitgeteilt, dass ein "Musiker aus Mannheim" in den Jahren 2020 und 2021 über den Messenger Telegram sowohl antisemitische als auch den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben soll. Ermittlungen zufolge seien mehrere Strafanzeigen eingegangen. Der laut Landgericht verbleibende Anklagevorwurf wurde in der Mitteilung so dargestellt: "Zudem soll er eine Person, die der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben."

Fünf von sechs Tatvorwürfen nicht zugelassen

Bei drei weiteren Vorwürfen aus der Anklage von Juli 2023 sowie zwei Vorwürfen aus einer weiteren Anklage von 2024 lehnte das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens dagegen ab. Es bestehe "aus tatsächlichen bzw. aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht", erklärt die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen sofortige Beschwerde ein, über die nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bislang nicht fest. "Für den Angeklagten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung", betont die Sprecherin des Landgerichts.

Dass es sich bei dem "Musiker" aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft um Naidoo handelt, hatten die Rechtsbeistände des Sängers 2024 kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe bestätigt. In einem Statement hieß es unter anderem: "Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten." Naidoo lehne "jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab. Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung", hieß es in der unter anderem auf seiner Webseite veröffentlichten Erklärung.

Zur aktuellen Entwicklung teilen die Anwälte Naidoos laut einem Bericht des SWR mit: "Das Landgericht Mannheim ist nach intensiver Prüfung weit überwiegend unserer Auffassung gefolgt und hat die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt." Nach Auffassung der beiden Anwälte trage der Punkt, in dem die Anklage zugelassen wurde, nicht den Vorwurf der Volksverhetzung.

Naidoo war in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Verschwörungserzählungen und umstrittener Äußerungen in die Kritik geraten. 2022 distanzierte sich der Sänger öffentlich von Verschwörungserzählungen und erklärte, er habe sich "verrannt" und sei auf "Irrwegen" unterwegs gewesen.

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