Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt auf freiem Fuß – Staatsanwaltschaft nennt Termin
Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.
Die Staatsanwaltschaft München I habe entschieden, dass die Unterbrechung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe bis mindestens 10. März verlängert wird, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. "Die Prüfung der eingeholten Stellungnahmen hat ergeben, dass derzeit die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden kann", sagte sie zur Begründung.
Jedenfalls bis zum 10. März muss Schuhbeck also nicht zurück ins Gefängnis. In zeitlichem Zusammenhang mit diesem Termin werde eine mögliche Fortsetzung der Vollstreckung erneut geprüft, erklärte die Sprecherin.
Schuhbeck zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt
Das Landgericht München I hatte den Fernsehkoch und berühmten Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, in die auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet ist. Die Haftstrafe wurde dann aber außer Vollzug gesetzt, weil der schwer kranke 76-Jährige außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird.
Schuhbecks Firmen hinterließen Schuldenberg
Schuhbeck hatte die Vorwürfe gegen ihn einräumt und sich im Prozess entschuldigt bei "allen, die durch mich Probleme erfahren haben". Er betonte: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."
Schuhbecks Firmen - darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice - haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.
