Sean "Diddy" Combs: Warum muss er länger im Gefängnis bleiben?
Das geplante Entlassungsdatum von Sean "Diddy" Combs (56) ist verschoben worden - um rund einen Monat. Zuvor hatte es in den US-Medien Berichte gegeben, dass der inhaftierte Rapper gegen mehrere Gefängnisvorgaben verstoßen haben soll.
Combs war kürzlich in ein Bundesgefängnis in New Jersey, in die Federal Correctional Institution (FCI) Fort Dix, verlegt worden. Laut der Webseite des Federal Bureau of Prisons war der voraussichtliche Termin für die Entlassung des Hip-Hop-Moguls bislang der 8. Mai 2028. Mittlerweile ist dort der 4. Juni 2028 angegeben. Ein offizieller Grund für die Verschiebung ist allerdings bislang nicht bekannt.
Sean Combs im Gefängnis: Alkohol und Telefonat
In der vergangenen Woche hatte das US-Promi-Portal "TMZ" unter Berufung auf Insider berichtet, dass Combs angeblich beim Trinken von Alkohol, der von Insassen selbst hergestellt wurde, erwischt worden sei. Ein Sprecher der Combs-Familie sagte in einem Statement: "Wie bei jeder prominenten Persönlichkeit in einer neuen Umgebung wird es während seiner Zeit dort viele Gerüchte und übertriebene Geschichten geben - die meisten davon unwahr."
Am 3. November habe der Rapper laut "CBS News" zudem einen Anruf mit mehreren Teilnehmern getätigt. Telefongespräche aus dem Gefängnis mit mehreren Parteien sind demnach verboten. Der Combs-Sprecher erklärt, dass "nichts Unzulässiges" besprochen worden sei und es sich um ein Gespräch mit einem der Anwälte des Rappers gehandelt habe. "Es kursieren mehrere falsche und rücksichtslose Berichte über Herrn Combs", erklärte ein Sprecher außerdem dem US-Magazin "People". "Er hat gegen keine Gefängnisvorschriften verstoßen."
Combs saß seit einer Verhaftung im September 2024 in Untersuchungshaft. Im vergangenen Juli war er in zwei Anklagepunkten wegen Nötigung zum Zweck der Prostitution schuldig gesprochen worden. Schwerwiegendere Vorwürfe der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels wurden jedoch von der Jury fallengelassen. Im Oktober wurde der 56-Jährige schließlich zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von mehr als elf Jahren gefordert. Die Zeit in Untersuchungshaft wird angerechnet.
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