Sean "Diddy" Combs legt Berufung gegen Urteil und Haftstrafe ein

Der Prozess gegen Sean "Diddy" Combs hat für viel Aufsehen gesorgt. Und die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht vorbei. Am Montag legte er - wie angekündigt - Berufung ein.
(ae/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sean "Diddy" Combs wurde am 3. Oktober zu einer mehr als vierjährigen Haftstrafe verurteilt.
Sean "Diddy" Combs wurde am 3. Oktober zu einer mehr als vierjährigen Haftstrafe verurteilt. © ddp/ZUMA

Sean "Diddy" Combs (55) macht seine Ankündigung wahr und legt Berufung gegen seine Verurteilung und das Strafmaß in seinem Strafverfahren ein. Das berichten mehrere Medien wie "TMZ" übereinstimmend.

Mitteilung am Montag eingereicht

Die entsprechende, zweiseitige Mitteilung sei demnach am Montag beim Bundesgericht in New York eingereicht worden. Das Anwaltsteam um Alexandra AE Shapiro werde voraussichtlich innerhalb von vier bis sechs Wochen seine ausführlichere, inhaltliche Stellungnahme beim Berufungsgericht des Zweiten Bezirks einreichen, wo der Fall vor einem dreiköpfigen Richtergremium verhandelt wird.

Der Rapper war am 3. Oktober zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt worden. Er wurde in zwei Anklagepunkten wegen Prostitution schuldig gesprochen. Von den ursprünglich schwerwiegenderen Vorwürfen unter anderem des Sexhandels und der Erpressung wurde er jedoch freigesprochen.

Der Musikmogul saß seit seiner Verhaftung im September 2024 im Metropolitan Detention Center in Brooklyn in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm auf seine Strafe angerechnet. Laut "TMZ" wurde er noch immer keinem Gefängnis zugewiesen, weshalb er vorerst in Brooklyn verbleibe.

"Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig"

Sein Verteidigungsteam hatte bereits einen Tag nach dem Urteil angekündigt, Berufung einzulegen. Der Richter habe eine Strafe verhängt, die viermal höher sei als das, was sie beantragt hatten. "Die Jury hat in ihrem Urteil sehr deutlich gemacht, dass sie ihn von den Vorwürfen des Sexhandels und des organisierten Verbrechens freigesprochen hat", hieß es in einem Statement. "Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.