Ross Wild: Ex-Spandau-Ballet-Sänger wegen Vergewaltigung verurteilt

Er sang für Spandau Ballet und stand im Londoner West End auf der Bühne - jetzt wurde Ross Wild von einem Londoner Gericht in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Geschworenen brauchten elf Stunden für ihr Urteil.
(ili/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Sänger Ross Davidson - Bühnenname Ross Wild - wurde wegen Vergewaltigung verurteilt.
Sänger Ross Davidson - Bühnenname Ross Wild - wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. © imago/Future Image

Vom gefeierten Bühnenstar zum verurteilten Sexualstraftäter: Ross Davidson (37), der unter seinem Künstlernamen Ross Wild als Sänger der legendären 1980er-Band Spandau Ballet bekannt wurde, ist von einem Londoner Gericht wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen am Wood Green Crown Court benötigten mehr als elf Stunden, um zu ihrem Urteil zu gelangen, wie unter anderem die "BBC" berichtet.

Der gebürtige Schotte aus Aberdeen hatte 2018 als Frontmann bei Spandau Ballet für Aufsehen gesorgt. Auch im Queen-Musical "We Will Rock You" im Londoner West End stand er auf der Bühne.

Opfer über Dating-App kennengelernt

Die Anklage umfasste die Vergewaltigung einer Frau in London im März 2015 sowie die versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung einer weiteren Frau in Thailand im Dezember 2019. Davidson hatte beide Frauen über die Dating-App Tinder kennengelernt und stets behauptet, sämtliche sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen.

Das Vergewaltigungsopfer schilderte vor Gericht, wie sie aufwachte und feststellte, dass Davidson sie attackierte, während sie in seinem Bett schlief. Sie habe sich "hilflos" gefühlt und sei "zu verängstigt gewesen, um zu reagieren". Die Frau berichtete zudem, Davidson habe ihr erzählt, dass ihn die Vorstellung von Sex mit einer Person in einem "hilflosen Zustand" reize - jemand, der sich nicht bewege.

Heimlich gefilmtes Video führte zu weiteren Ermittlungen

Im Fall der Frau in Thailand hatte Davidson bereits ein Geständnis wegen Voyeurismus abgelegt. Er hatte sie heimlich gefilmt, während sie schlief. Die Ermittler entdeckten das Video auf seinem Handy - es zeigte das Opfer laut Anklage "schlafend, reglos und nicht ansprechbar" sowie "zumindest halb nackt" in einem Hotelzimmer. Die Frau erfuhr erst durch die Polizei von der Existenz dieser Aufnahmen.

Davidson bezeichnete sich selbst als "sex positive" und erklärte vor Gericht, das Video aus "egoistischen Gründen" und zur "sexuellen Befriedigung" erstellt zu haben. Er wünsche, er hätte es "nie getan".

Polizei: "Feiger und opportunistischer Täter"

Nach dem Schuldspruch fand die ermittelnde Beamtin Kamila Kedadrova von der Metropolitan Police deutliche Worte: Davidson sei "ein Serientäter, der feige und opportunistische Übergriffe gegen seine Opfer verübte". Staatsanwalt Richard Hearnden hatte während des Prozesses betont, Davidson sei als "eine Art Sexsymbol" wahrgenommen worden, doch die beiden Frauen hätten "eine viel dunklere Seite" an ihm entdeckt, "die sie zumindest anfangs nicht bemerkt hatten".

Wie das Gericht erfuhr, war Davidson bereits in einem früheren Verfahren wegen Vergewaltigung, zweifacher sexueller Nötigung und Voyeurismus verurteilt worden. Das Strafmaß für die aktuellen Verurteilungen soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.