Roman Polanski: Deutsche Schauspielerin erhebt neue Vergewaltigungs-Vorwürfe

Gegen Roman Polanski gibt es erneut schwere Anschuldigungen. Eine deutsche Schauspielerin wirft ihm laut der New York Times Vergewaltigung vor.
(hub/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der Polizei in der Schweiz liegt offenbar ein Vergewaltigungs-Vorwurf gegen Roman Polanski (84) vor. Eine Frau behauptet laut New York Times, dass der Filmemacher sie 1972 in Gstaad missbraucht habe.

In dem Bericht heißt es, die 61-jährige ehemalige deutsche Schauspielerin Renate Langer habe bei der Schweizer Polizei ausgesagt, dass Roman Polanski sie in einem Haus in Gstaad im Februar 1972 vergewaltigt habe, sie sei damals 15 Jahre alt gewesen. Sie ist die vierte Frau, die den Regisseur wegen eines Sexualverbrechens beschuldigt.

Verfahren aus den USA läuft noch

Im August hatte eine Frau namens "Robin" in Los Angeles erklärt, sie sei von Polanski 1973 "sexuell schikaniert" worden, als sie 16 Jahre alt war. Wegen der Verjährungsfrist plane sie keine Klage gegen den Regisseur. Polanski bekannte sich 1977 in den USA schuldig, Sex mit der 13-jährigen Samantha Geimer gehabt zu haben, floh aber vor einem endgültigen Urteilsspruch. Das Verfahren läuft noch.

Was die neuen Vorwürfe betrifft, bestätigte die Polizei von St. Gallen laut New York Times, dass es im September ein Treffen mit der 61-Jährigen gegeben habe. Ob der vermeintliche Fall weiter verfolgt werde oder als verjährt gelte, ist laut der Zeitung noch nicht entschieden. Die Frau erklärte, sie sei nun zur Polizei gegangen, weil sie zuvor die Reaktion ihrer Eltern gefürchtet habe: "Meine Mutter hätte einen Herzinfarkt bekommen. Ich habe mich geschämt und es war mir peinlich und ich fühlte mich verloren und allein." Ihren Angaben zufolge traf sie Polanski, als sie in München als Model gearbeitet hat. Zusammen mit ihm sei sie in ein Haus in Gstaad gereist.

Erst vor kurzem hatte Polanski über den Fall aus den 70er Jahren in den USA gesprochen. "So weit ich das sagen kann, ist es vorbei. Ich habe mich schuldig bekannt", sagte der Regisseur dem Hollywood Reporter. "Ich war im Gefängnis. Ich bin wieder in die USA gegangen, um meine Haftstrafe zu verbüßen. Die Leute vergessen das - oder sie wissen es nicht. Dann wurde ich in Zürich eingesperrt. In der Summe habe ich also vier oder fünf Mal mehr im Gefängnis eingesessen als das, was mir versprochen wurde".

Flucht nach Europa

Polanski war damals 42 Tage hinter Gittern - für eine gerichtspsychiatrische Beurteilung. Er hatte sich schuldig bekannt, "außerehelichen Geschlechtsverkehr mit der damals 13-jährigen Geimer gehabt zu haben. Weil er glaubte, der zuständige Richter halte sich nicht an eine zuvor getroffene Absprache, befürchtete Polanski eine lange Haftstrafe. Er floh noch vor der Strafmaßverkündung nach Europa. Damit begann ein vier Jahrzehnte andauernder Rechtsstreit. Während er in Europa - Polanski lebt in Paris und Krakau - als Künstler gefeiert wird, gilt er in Amerika als flüchtiger Verbrecher.

Im September 2009 war Polanski in Zürich aufgrund eines internationalen Haftbefehls, den es seit 2005 gab, verhaftet worden. Im Dezember wurde die Haft durch einen elektronisch überwachten Hausarrest, den er in seinem Chalet in Gstaad verbrachte, ersetzt. Wenige Monate später erklärte Polanski, dass er den Gefängnisaufenthalt 1977 als vereinbarte "Gesamtstrafe" ansehe und berief sich dabei auf die beeidete Aussage des damaligen Staatsanwalts. Im Juli 2010 wiesen die Schweizer Behörden den Auslieferungsantrag der USA ab und hoben den Hausarrest auf.

Mehr über das Leben von Roman Polanski erfahren Sie hier

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.