Prozess vor dem Abschluss

Seine unglückliche Liaison mit Prostituierten wurde medial ausführlich ausgeschlachtet und mittlerweile gerichtlich geklärt.
von  dapd
„Ich duck mich nicht weg“: Ottfried Fischer, wie Fotograf Hans-Günther Kaufmann ihn sieht.
„Ich duck mich nicht weg“: Ottfried Fischer, wie Fotograf Hans-Günther Kaufmann ihn sieht. © Hans-Günther Kaufmann

 

Seine unglückliche Liaison mit Prostituierte wurde medial ausführlich ausgeschlachtet und mittlerweile gerichtlich geklärt.

München - Offen ist noch, ob die Boulevardpresse beim Umgang mit Ottfried Fischers Sex-Affäre zu weit gegangen ist. Der Schauspieler fühlte sich von der „Bild“-Zeitung erpresst und möchte dem Blatt auf juristischem Weg die Grenzen aufzeigen. Vor dem Landgericht München wird am Montag (28. März) ein Urteil im Berufungsverfahren erwartet – es wird wohl zuungunsten Fischers ausfallen.

Zwei Prostituierte und ihre beiden Zuhälter wurden bereits verurteilt, weil sie im Sommer 2009 heimlich ein Video mit Fischer gedreht hatten. Damit wollten sie erreichen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Gelder für sexuelle Dienste überweist. Der pikante Film wurde dann an einen damaligen „Bild“-Reporter verscherbelt.

Die Affäre kam an die Öffentlichkeit, und bald darauf erschien ein Exklusiv-Interview mit Fischer in dem Blatt. Fischer sagte später, er sei dazu genötigt worden. Im Oktober wurde der Journalisten in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt, weil er auf das Video in seinem Besitz hingewiesen habe, als er um Stellungnahme Fischers bat.

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor zwei Wochen stellte der Reporter klar, dass er niemals mit der Veröffentlichung des Bildmaterials gedroht habe. Die Wende im Prozess brachte aber vor allem der Blick auf das Interview selbst.

Interview „total positiv“ für Fischer gelaufen

Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass der in der „Bild“ erschienene Beitrag für den Schauspieler „total positiv gelaufen“ sei. Für Fischer, der wegen der Sex-Affäre mit dem Rücken zur Wand stand, sei das „honorige, nette Berichterstattung“ gewesen.

Via „Bild“-Zeitung habe der als „Pfarrer Braun“ und „Bulle von Tölz“ beliebte Fernsehstar sein Image wieder aufpolieren dürfen. Komplex wird der Prozess durch Fischers PR-Agentin, die die Bitte um Stellungnahme Fischers entgegengenommen hatte. Die Richterin konnte nicht ausschließen, dass Fischer womöglich von ihr und nicht von dem „Bild“-Redakteur zu dem Interview gedrängt wurde.

Der Fall ist aus Sicht des Springer-Verlags und der Anwälte des Reporters von weitreichender Bedeutung. In dem Urteil des Vorinstanz sehen sie einen Angriff auf die Pressefreiheit und argumentieren, jeder Journalisten, dem brisantes Material vorliege und den Betroffenen um Stellungnahme bitte, würde sich demnach wegen Nötigung strafbar machen.

Unterstützung bekam die „Bild“ unterdessen von „Spiegel“-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen. „Ich sehe in diesem Fall keine Nötigung, da es die Pflicht des Journalisten ist, den Betreffenden mit den Vorwürfen zu konfrontieren und ihm die Chance zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern“, wurde sie von der „Bild“ zitiert.

 

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