Prozess gegen Gil Ofarim vorerst geplatzt

Der Prozess wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen Gil Ofarim sollte am 24. Oktober starten. Nun hat das Landgericht Leipzig die Termine zur Hauptverhandlung aufgehoben.
(jom/spot) |
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Gil Ofarim sollte am kommenden Montag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht stehen.
Gil Ofarim sollte am kommenden Montag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht stehen. © imago images/Future Image

Musiker Gil Ofarim (40) sollte sich ab kommenden Montag (24. Oktober) vor dem Landgericht Leipzig wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Das Gericht hat die Termine für die Hauptverhandlung (neben dem 24. Oktober waren es der 25. Oktober sowie der 10., 17., 21., 22. und 30. November) aufgehoben. "Mit einer Neuterminierung ist indes aufgrund der Auslastung der Kammer mit Haftsachen nicht vor Ablauf von sechs Monaten zu rechnen", heißt es in der Mitteilung vom 17. Oktober.

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Weiter heißt es in der Begründung für die Aufhebung der Termine unter anderem, dass am 14. Oktober der Nebenklägervertreter für den Nebenkläger einen umfangreichen Adhäsionsantrag gestellt habe. Dabei geht es generell um zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld, die statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden können.

Des Weiteren wolle man dem Eindruck entgegenwirken, der Angeklagte werde mit der Durchführung der Hauptverhandlung "ob seines tatsächlichen oder vermeintlichen Prominentenstatus' schlechter behandelt als 'durchschnittliche' Angeklagte". Das Gericht räumt sich zudem "genügend Zeit für die Entscheidungen über die übrigen noch offenen Rechtsmittel der Verteidigung" und über einen Antrag der Staatsanwaltschaft "auf Übernahme und Verbindung eines bei einer anderen Kammer des Landgerichts anhängigen weiteren Anklageverfahrens gegen den Angeklagten".

Diese Zeit des Innehaltens möge auch für einen Versuch genutzt werden, "zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger zumindest hinsichtlich der Ehrdelikte im Verfahren [...] einen Ausgleich herbeizuführen", merkt das Gericht am Ende an.

Befangenheitsantrag wurde abgelehnt

Vergangene Woche scheiterte ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Landgericht Leipzig. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts gäbe es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel. Zuvor wurde bereits die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Das Verfahren dreht sich um die Vorkommnisse am Abend des 5. Oktober 2021 im Leipziger Hotel "The Westin". Die Staatsanwaltschaft wirft Ofarim vor, im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet zu haben, ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn aufgefordert "seinen Stern wegzupacken". Die Ankläger gehen jedoch davon aus, dass Ofarim die antisemitischen Beleidigungen gegen ihn nur erfunden habe.

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  • Witwe Bolte am 17.10.2022 21:14 Uhr / Bewertung:

    War zu erwarten!

  • Sarkast am 19.10.2022 10:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Stimmt.
    Aufgrund seiner Religionszugehörigkeit hat der Tingel-Tangel-Sänger Narrenfreiheit...

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