Paris Jackson: Rückschlag in Rechtsstreit um Erbe von Michael Jackson
Paris Jackson (27) hat in ihrem Rechtsstreit gegen die Nachlassverwalter ihres Vaters, dem verstorbenen King of Pop Michael Jackson (1958-2009), einen herben Rückschlag erlitten. Ein Richter in Los Angeles entschied laut US-Medienberichten am Montag, den Großteil der Klage der 27-Jährigen abzuweisen.
Grundlage dafür war das kalifornische Anti-SLAPP-Gesetz, das entwickelt wurde, um "die vielen Klagen zu verhindern, die primär darauf abzielen, das gültige Ausüben verfassungsmäßiger Rechte auf Meinungsfreiheit und Petitionen zur Behebung von Missständen einzuschränken" und Missbrauch des Justizsystems zu bekämpfen.
Nur ein kleiner Teil von Paris' Klage bleibt weiterhin anhängig. Ein Sprecher der Musikerin teilte dem Klatschportal "Page Six" mit, dass Paris ihre Petition erneut einreichen werde. "Diese Anordnung betrifft nur kleinere verfahrensrechtliche Punkte und ändert nichts an den Fakten: Das Verhaltensmuster der Testamentsvollstrecker und ihrer Anwälte wirft erhebliche Fragen auf. Paris wird weiterhin dafür sorgen, dass ihre Familie fair behandelt wird. Wir werden in Kürze eine aktualisierte Einreichung vorlegen", so der Sprecher.
Worum geht es in dem Rechtsstreit?
Paris Jackson hatte ihre Klage im Juni eingereicht, weil sie "besorgt" über bestimmte Zahlungen aus dem Nachlass ihres Vaters war. In den Gerichtsdokumenten behauptete sie, die Testamentsvollstrecker hätten jedes Jahr nicht genehmigte "Bonuszahlungen" an bestimmte Anwaltskanzleien geleistet. 2018 soll die Genehmigung von Zahlungen in Höhe von 625.000 US-Dollar an drei Kanzleien beantragt worden sein. Laut den Unterlagen handelte es sich bei den Zahlungen "zum Teil um üppige Zuwendungen an bereits gut bezahlte Anwälte".
Paris Jackson soll bisher rund 65 Millionen US-Dollar aus dem Nachlass ihres Vaters erhalten haben. In einer Einreichung im Oktober hieß es demnach: "Wenige haben mehr von den geschäftlichen Entscheidungen der Testamentsvollstrecker profitiert als die Klägerin selbst, die etwa 65 Millionen US-Dollar aus dem Nachlass erhalten hat. Dies hätte sie nie erhalten, wenn die Testamentsvollstrecker 2009 nach einem üblichen Verfahren für einen Nachlass wie diesen gehandelt hätten."
Die Testamentsvollstrecker wiesen zudem darauf hin, dass sie das Erbe des King of Pop transformiert und dessen Wert auf zwei Milliarden US-Dollar gesteigert hätten. "Das geschäftliche Urteilsvermögen der Testamentsvollstrecker hat einen Nachlass, der ursprünglich nur aus Schulden und erheblichen laufenden Verpflichtungen bestand, in ein Milliardenvermögen verwandelt - ein Nachlass, der heute eine Machtposition in der Musikindustrie einnimmt", heißt es in den Unterlagen.
Sie erinnerten außerdem daran, dass Michael Jacksons frühere Sexualmissbrauchs-Ankläger Wade Robson und James Safechuck Schadenersatz in Höhe von 400 Millionen US-Dollar geltend machen.
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