Oscar Pistorius: Einspruch gegen Mordurteil abgelehnt!

Das Verfassungsgericht von Südafrika hat den Einspruch von Oscar Pistorius abgelehnt. Nun droht dem ehemaligen Paralympics-Star eine lange Haftstrafe wegen Mordes.
(hom/spot) |
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Oscar Pistorius (29) ist vor dem Verfassungsgericht der Republik Südafrika gescheitert. Der südafrikanische Sprinter hatte bei der höchsten juristischen Instanz des Landes Beschwerde gegen seine Verurteilung als Mörder eingereicht. Doch wie der TV-Sender "ENCA" berichtet, sei das Gericht zu dem Entschluss gekommen, dass dem Antrag auf Berufung die Aussicht auf Erfolg fehle.

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Ein exaktes Strafmaß stehe zwar noch nicht fest, aber dem Paralympics-Star droht nun eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren. Gegen Zahlung einer Kaution darf der ehemalige Spitzensportler vorerst im Hausarrest bleiben, in dem er sich seit Oktober vergangen Jahres befindet.

 

Pistorius handelte in "krimineller Absicht"

 

Pistorius hatte im Februar 2013 seine damals 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Damals gab er an, seine Freundin für eine Einbrecherin gehalten und in Panik geschossen zu haben. Im Oktober 2014 war er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und plädierte auf Mord. Im Dezember kam das Berufungsgericht schließlich zu dem Urteil, Pistorius habe in "krimineller Absicht" gehandelt. Der 29-Jährige habe damit rechnen müssen, dass er hinter der verschlossenen Toilettentür jemanden töten könnte.

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