Oliver Pocher scheitert mit Klage gegen Christian Düren

Das Landgericht Köln hat am Mittwoch ein Urteil gefällt, das den Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher (47) und Christian Düren (35) vorerst beendet: Die Unterlassungsklage des Comedians gegen den "taff"-Moderator wurde abgewiesen. Das Gericht bestätigte das Urteil auf Anfrage der Nachrichtenagentur spot on news, ohne die Namen der Beteiligten ausdrücklich zu nennen.
Im Zentrum des Konflikts stand ein angebliches Privatvideo, das einen heftigen Streit zwischen Pocher und seiner Ex-Frau Amira Aly (33) dokumentieren soll. Der Comedian hatte Düren - den neuen Partner seiner früheren Ehefrau - beschuldigt, diese Aufnahmen in der Medienbranche herumgezeigt zu haben, um seiner Karriere zu schaden. Düren wies diese Vorwürfe stets entschieden zurück.
Gericht sieht Vorwürfe nicht bewiesen
Die Begründung der 28. Zivilkammer im Verfahren (Aktenzeichen 28 O 23/25) fiel unmissverständlich aus: Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch stehe dem Kläger nicht zu. "Es sei nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen worden, dass der Beklagte das streitgegenständliche Video verbreitet oder Dritten vorgeführt habe", teilte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts spot on news mit.
Dürens Anwalt Christian-Oliver Moser ordnete das Urteil in einer Presseerklärung ein: "Oliver Pocher ist mit seinem Versuch der öffentlichen Täter-Opfer-Umkehr gescheitert." Die Behauptung, Düren habe das Video an Personen aus der Medienbranche weitergeleitet, sei von keinem der benannten Zeugen bestätigt worden. Sein Mandant verbinde mit dem Erfolg die Hoffnung, von Pocher nicht weiter mit Vorwürfen belästigt zu werden. "Unser Mandant will von Oliver Pocher schlicht und einfach in Ruhe gelassen werden", so Moser.
Pochers Anwältin sieht dennoch Erfolg
Die Gegenseite interpretiert das Ergebnis erwartungsgemäß anders. Pochers Anwältin Sultan Balli-Bergmann erklärte in einem Statement, das der Comedian auf seinem Instagram-Account veröffentlichte: "Die Klageabweisung erfolgte allein aufgrund der prozessualen Beweislastverteilung." Dennoch habe sich das Verfahren für ihren Mandanten gelohnt.
Ihre Begründung: Düren habe vor Gericht einräumen müssen, dass eine WhatsApp-Nachricht mit dem Wortlaut "Erstes Video ist raus ..." ein "Bluff" gewesen sei. Damit sollte jedermann bewusst geworden sein, "dass den Aussagen von Herrn Düren kein Glauben geschenkt werden kann", so die Juristin. Zudem sei Düren vor Augen geführt worden, dass er das Videomaterial nicht an Dritte weiterleiten dürfe. "Damit hat unser Mandant seine wesentlichen Ziele erreicht."
Prominente Zeugen sagten aus
An beiden Verhandlungstagen wurden auch prominente Zeugen gehört. Die "taff"-Moderatorin Annemarie Carpendale (48), die einst mit Pocher liiert war, bestätigte zwar, von dem Video gehört zu haben. Sie betonte jedoch, es selbst nie gesehen zu haben und niemanden aus dem ProSieben-Umfeld zu kennen, der es gesehen habe. Auch TV-Produzent Pierre Uebelhack (51) gab an, das Video nie zu Gesicht bekommen zu haben.
Pocher bleibt nun ein Monat Zeit, um über eine mögliche Berufung gegen das Urteil zu entscheiden. Der Fall würde dann vor dem Oberlandesgericht Köln landen. Der Comedian und Amira Aly hatten sich 2023 getrennt, die beiden haben zwei gemeinsame Söhne.