Nino de Angelo: Strafbefehl gegen Sänger erlassen

Ärger für Nino de Angelo (62): Dem Sänger werden mehrere Vergehen vorgeworfen. Das Amtsgericht Kempten hat deshalb einen Strafbefehl erlassen. "Der Strafbefehl wurde beantragt und auch antragsgemäß erlassen", bestätigte Richterin Katrin Eger auf Nachfrage von spot on news. "Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung und ist noch nicht abgelaufen."
Das sind die Vorwürfe
Zuvor hatte RTL darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Musiker laut dem Sender unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann "vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen" vor. Sie fordert demnach eine Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
Wie RTL weiter berichtet, sollen sich die Vorwürfe auf einen Vorfall im Juli 2025 in einem Parkhaus in Kempten beziehen. Für den Sänger, der sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, gilt die Unschuldsvermutung.