Nicolas Sarkozy hat das Gefängnis bereits verlassen

Das Pariser Berufungsgericht hat entschieden, dass Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy das Gefängnis verlassen darf. Er befindet sich schon wieder in seinem Zuhause.
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Nicolas Sarkozy war am 10. November kurz dabei zu sehen, wie er aus einem Wagen vor seinem Zuhause aussteigt.
Nicolas Sarkozy war am 10. November kurz dabei zu sehen, wie er aus einem Wagen vor seinem Zuhause aussteigt. © GEOFFROY VAN DER HASSELT/AFP via Getty Images

Nicolas Sarkozy (70), der seit etwa drei Wochen wegen der Libyen-Affäre im Gefängnis saß, hat dieses bereits wieder verlassen. Kurz nachdem französische Medien berichtet hatten, dass der französische Ex-Präsident unter Auflagen freikommen soll, wurde er laut weiterer Berichte vor seinem Haus gesichtet.

Fotos, die am heutigen 10. November vor dem Zuhause des ehemaligen Präsidenten entstanden sind, zeigen, wie Sarkozy gerade aus einem schwarzen Auto aussteigt. Weitere Aufnahmen zeigen auch den Wagen, wie er gerade von einer Polizeieskorte durch die Straßen begleitet wird. Die französische Tageszeitung "Le Figaro" hatte zuvor außerdem ein Video veröffentlicht, in dem ebenjener Wagen das Gefängnis verlässt. Sarkozys Ehefrau, Carla Bruni (57), habe sich laut der Angaben ebenfalls in dem Auto befunden. Sie habe ihren Mann abgeholt.

Sarkozy war seit Oktober in Haft

Sarkozy war zwischen 2007 und 2012 Präsident Frankreichs. Er wurde im September zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Pariser Strafgericht hatte ihn für schuldig befunden, wissentlich zugelassen zu haben, dass seine Mitarbeiter sich an Muammar Gaddafis Libyen wandten, um verdeckte Wahlkampfspenden zu erbitten. Gegen das Urteil legte Sarkozy Berufung ein. Am 21. Oktober trat er seine Haftstrafe an, seine Ehefrau begleitete ihn auch damals.

Am 10. November hatte das Pariser Berufungsgericht laut der Berichte entschieden, dass Sarkozy das Pariser Gefängnis La Santé verlassen darf. Er werde unter richterliche Aufsicht gestellt. Sarkozy werde jeglicher Kontakt zu Justizminister Gérald Darmanin untersagt - genauso wie zu allen an dem Prozess Beteiligten. Daneben darf er Frankreich nicht verlassen. Den Ausgang eines Berufungsverfahrens darf Sarkozy außerhalb der Gefängnismauern abwarten.

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