Nadja Benaissa muss nicht in den Knast

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten eine Bewähungsstrafe gefordert: Nadja Benaissa, Sängerin der "No Angels" wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hat einen Ex-Freund mit dem HI-Virus angesteckt.
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24 Monate auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen Nadja Benaissa
dpa 24 Monate auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen Nadja Benaissa

DARMSTADT - Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten eine Bewähungsstrafe gefordert: Nadja Benaissa, Sängerin der "No Angels" wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hat einen Ex-Freund mit dem HI-Virus angesteckt.

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist am Donnerstag vom Amtsgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Laut Gericht steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sex- Partner mit dem Aids-Virus an. Ein anderer Mann blieb von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zugegeben, dass sie trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich.

Das Urteil nahm die Sängerin äußerlich unbeeindruckt auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benaissa sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann „zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt“ habe.

In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Benaissa hatte in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: „Ich habe einen riesigen Fehler gemacht“, sagte sie. „Es wird mir immer leidtun.“

dpa

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