Nach Urteil: Sean "Diddy" Combs kommt nicht aus dem Gefängnis

Ex-Musikmogul Sean "Diddy" Combs bleibt nach dem Teilfreispruch zunächst im Gefängnis. Ein Richter lehnte seinen Antrag auf Kaution ab.
(hub/spot) |
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Sean "Diddy" Combs wird nicht auf Kaution freigelassen.
Sean "Diddy" Combs wird nicht auf Kaution freigelassen. © ddp/ZUMA

Sean "Diddy" Combs (55) bleibt im Gefängnis: Am Mittwoch entschied der New Yorker Richter, der den Prozess gegen den ehemaligen Musikmogul wegen Sexualdelikten leitet, dass der 55-Jährige nicht auf Kaution freigelassen wird. Das berichtet unter anderem "The Hollywood Reporter". Der Rapper wartet auf die Verkündung des Strafmaßes, nachdem ihn die Geschworenen teilweise schuldig gesprochen haben. Combs wird dem Bericht zufolge weiter in einem Gefängnis in Brooklyn bleiben. Er saß seit September in Untersuchungshaft.

Die Jury sprach Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig, unter anderem wegen Nötigung von Frauen zur Prostitution. In den schwerwiegendsten Anklagepunkten, unter anderem gab es den Vorwurf des Sexhandels sowie der organisierten Kriminalität, wurde er freigesprochen. Combs hatte alle Anschuldigungen in dem Prozess zurückgewiesen.

Darum lehnte der Richter die Kaution ab

Nach der Urteilsverlesung erklärte der Hauptverteidiger von Sean Combs, dass dieser freigelassen werden sollte, da er nicht mehr für schwere Verbrechen angeklagt sei. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass ein Fluchtrisiko bestehe. Zudem könnte das Strafmaß ihn für Jahre hinter Gitter bringen. US-Medienberichten zufolge führte der Richter am Ende Combs' "gewalttätige Vergangenheit" als Hauptgrund für die Ablehnung einer Kaution an.

Die Verkündung des Strafmaßes ist laut den Berichten für den 3. Oktober angesetzt. Dieser Termin könnte sich aber verschieben.

Sean Combs war im September 2024 verhaftet worden, die Strafverfolgungsbehörden warfen ihm laut US-Medienberichten vor, zwischen 2004 und 2024 Menschen bedroht und missbraucht zu haben. Neben der Anklage in New York gibt es noch zahlreiche Zivilklagen gegen den Ex-Musikmogul, in denen ihm unter anderem Missbrauch und Vergewaltigung vorgeworfen werden.

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  • luxemburger vor einer Stunde / Bewertung:

    Fuer diese Sexualverbrecher sollen 20 Jahre Einzelhaft angemessen sein.

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