Monika Gruber: Das Urteil des Gerichts ist nun da

Monika Gruber polarisiert – und macht sich dabei nicht nur Freunde. Bereits in der Vergangenheit nahm die 52-Jährige kein Blatt vor den Mund und machte klar, dass sie mit der Arbeit der Regierung unzufrieden ist. In ihrem neuen Buch "Willkommen im Falschen Film" wurden vor allem die Spitzenpolitiker der Grünen zur Zielscheibe der Gruberin. Zum "Verhängnis" wurde der Kabarettistin schließlich allerdings ein Kommentar über eine Bloggerin, der vor Gericht endete. Der erfolgreichen Künstlerin wurde sogar Rassismus unterstellt – ein Vorwurf, den Kollege Roland Hefter so nicht stehen lassen kann. Er ist mit der Gruberin befreundet.
Roland Hefter: Klare Worte zur Gruber-Kritik
Ist das noch Satire? Mit dieser Frage musste sich nun auch das Landgericht Hamburg im Fall von Monika Gruber auseinandersetzen. Noch bevor das Ergebnis vorlag, stand für manche allerdings fest: Die Kabarettistin ist zu weit gegangen. Nach dem Shitstorm räumte Roland Hefter nun einem langen Facebook-Post mit den Vorwürfen gegen seine Kollegin auf und stellte klar: "Viele Anschuldigungen musste ich über meine liebe Kollegin Monika Gruber in letzter Zeit lesen – von Menschen, die NIE in einer Vorstellung waren, in der zum Schluss ein Plädoyer für die Demokratie gehalten wird. Dazu muss man sich aber mal die ganze Show anschauen. Der Vorwurf, sie wäre rassistisch, ist ebenso absurd. Davon abgesehen kenne ich kaum eine Frau, die sich so vehement für Frauenrechte und Gleichstellung einsetzt."
Er sei froh, dass er "einige Hintergründe kenne, auch zur Demo in Erding (in der im Nachhinein betrachtet, auch meiner Meinung nach einiges schiefgelaufen ist), ihre letzten Programme (vom ersten bis zum letzten Wort), Monikas Einstellung zu Demokratie und. Kunstfreiheit. Davon abgesehen schätze ich ihre Nächstenliebe und soziales Engagement, mit dem sie nicht prahlt. Ihr Respekt gegenüber Menschen, denen es nicht so gut geht. Unabhängig vom Geschlecht, der Hautfarbe oder was auch immer".

Hefter sei klar, dass auch sein Post für Aufregung sorgen werde. "Aufregung auch aus dem linken Lager, (aus dem ich auch komme) – mit irgendwelchen Zitaten oder Ausschnitten aus ihrer Show. Meine Bitte: Bitte nur kommentieren, wenn ihr eine ganze Show von Monika Gruber erlebt habt – und dort in einem begeisterten, diverses Publikum gesessen seid, in der stumpfes, rassistisches Denken keinen Platz hat. Ich bin nicht immer einer Meinung mit Monika Gruber – aber das macht nichts! Mann kann alles diskutieren und trotzdem befreundet sein – und auch Respekt voreinander haben und sich schätzen. Das ist Meinungsfreiheit – Grundlage einer Demokratie", schrieb der Kabarettist auf seinem Facebook-Profil.
Nach Klage von Bloggerin: Monika Gruber bekommt vor Gericht Recht
Auch auf den Wirbel rund um Monika Grubers neues Buch "Willkommen im Falschen Film" kam Hefter zu sprechen. Die Kabarettistin zog in einer Passage über eine Bloggerin her und nannte diese auch namentlich. Grund genug für die Influencerin, die sich rassistisch beleidigt fühlte, die Anwälte einzuschalten.
Das Landgericht Hamburg hat sich inzwischen genauer mit dem Fall auseinandergesetzt – und die einstweilige Verfügung gegen Monika Gruber und Co-Autor Andreas Hock sowie den Piper Verlag zurückgewiesen. Grund für den Streit war ein Tweet der Bloggerin, den die Autorin als Aufhänger für eine "satirische Auseinandersetzung" verwendete: "Rechtsextreme Frauen unterwandern aktuell aktiv auch die textile Hobbyszene (z.B. zum Thema Stricken). Bitte setzt euch aktiv damit auseinander, wer was anbietet und wer Angebote bietet."
Das Gericht entschied, dass die Bloggerin durch die Nennung im Buch der Gruberin nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Den Entschluss teilte Hefter auch in seinem Facebook-Post. Das Landgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass die Bloggerin "als 'selbsternannte Influencerin' bezeichnet werden dürfe, da diese Äußerung eine zulässige Meinungsäußerung darstelle, die sich Roma Maria Mukherjee aufgrund ihrer Posts und ihres Bemühens sowohl um eine inhaltliche Einflussnahme auf das Verhalten ihrer Follower wie auch eine möglichst hohe Reichweite gefallen lassen müsse."
Zu Monika Grubers satirischem Kommentar zum Tweet heißt es: "Diese Kritik sei als Meinungsäußerung zulässig und stelle insbesondere auch keine Schmähkritik dar. Denn auch eine überzogene Kritik mache für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Denn zum einen erkenne der Leser, dass die für Satire typischen grotesk überspitzten Bezeichnungen und Überlegungen nicht ernst gemeint seien und zum anderen stünden die angegriffenen Äußerungen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung in der Sache." Eine Herabsetzung der Bloggerin sei nach Auffassung des Gerichts nicht "Mittelpunkt der beanstandeten Äußerungen".
Nach Shitstorm: Monika Gruber lobt Rechtsstaat
Und auch Monika Gruber selbst kam in Hefters Beitrag zu Wort. "Nach Wochen eines völlig surrealen Shitstorms gegen unser Buch und die Kunstform der Satire bin ich nicht nur glücklich, sondern vor allem enorm erleichtert, dass bei allem Irrsinn unserer Zeit jedenfalls der Rechtsstaat noch nicht seinen Kompass verloren zu haben scheint“, zitierte Hefter seine Kollegin. Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig, für Monika Gruber dürfte sich die Lage durch die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dennoch entspannen.