Marius Borg Høiby stimmt vier weiteren Wochen in Haft zu

Marius Borg Høiby (29) wird die Verlängerung seiner Untersuchungshaft nicht anfechten. Die norwegische Staatsanwaltschaft beantragt vier weitere Wochen Haft mit elektronischer Fußfessel für den Sohn von Königin Mette-Marit (53). Der 29-Jährige stimme dem zu, teilte sein Verteidiger Petar Sekulic mit. Zuerst berichtete "Nettavisen" darüber, auch "VG" liegt eine Stellungnahme des Anwalts vor.
Der Grund für die Zustimmung liegt im Terminkalender. Høibys aktuelle Haftfrist läuft am Montag, 7. September, ab. Zwei Tage später, am Mittwoch, 9. September, findet die Trauerfeier für König Harald (1937-2026) um 13 Uhr im Osloer Dom statt.
"Er wünscht sich keinen Fokus darauf"
Sekulic betont, dass sich an der grundsätzlichen Haltung seines Mandanten nichts geändert habe. Høiby sehe weiterhin keine Wiederholungsgefahr, sagte der Anwalt "Nettavisen", er stimme der Verlängerung aber mit Blick auf die Lage rund um den Tod des Königs zu.
Gegenüber "VG" ergänzte der Verteidiger, sein Mandant wolle keinen Wirbel um das Haftverfahren. "Er wünscht sich keinen Fokus und keinen Lärm rund um die Haftsache und stimmt deshalb zu", so Sekulic. In der Vergangenheit hatte Høiby wiederholt beantragt, aus der Haft entlassen zu werden.
Polizeianwältin Oda Karterud bestätigte den Antrag auf vier weitere Wochen. Als Begründung nennt die Anklagebehörde weiterhin die Gefahr, dass Høiby erneut Straftaten begehen könnte. Die Haft stützt sich auf eine mögliche Wiederholungsgefahr gegenüber einer Ex-Freundin.
Karterud verwies zudem darauf, dass die Staatsanwaltschaft bereits in früheren Terminen erklärt habe, eine Fortsetzung der Untersuchungshaft bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts über die Zulassung der Berufung sei aus ihrer Sicht naheliegend.
Die vorangegangene Haftprüfung liegt rund drei Wochen zurück. Damals legte Høiby gegen den Beschluss des Osloer Amtsgerichts Beschwerde ein, das Berufungsgericht wies sie zurück. Die Frage der Wiederholungsgefahr stelle sich im Wesentlichen unverändert dar, hieß es in der Entscheidung.
Seit Juli mit Fußfessel auf Skaugum
Høiby sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Seit dem 13. Juli verbringt er sie mit Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum, wo er ein Haus auf dem Gelände bewohnt und die Familie im Haupthaus besuchen darf. Genau diese Regelung soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft fortgeführt werden.
In den vergangenen Tagen war Høiby mehrfach öffentlich zu sehen, weil die Polizei entsprechende Ausgänge genehmigt hatte. Am 27. August besuchte er König Harald im Rikshospitalet, nachdem sich dessen Zustand verschlechtert hatte. Nach dem Tod des Königs erhielt er die Erlaubnis für Besuche auf dem Hof Bygdøy und im Schloss, am Montag war er dabei, als der Sarg in die Schlosskapelle überführt wurde. Auch für die Beerdigung liegt die Genehmigung vor.
Karterud erklärte dazu, bei einer Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle seien Ausgänge zu verschiedenen Zwecken grundsätzlich möglich. Im Zusammenhang mit einem Todesfall in der engen Familie sei das nicht ungewöhnlich.
Berufung gegen das Urteil läuft
Der Prozess gegen Høiby dauerte sieben Wochen und fand im Februar und März vor dem Osloer Amtsgericht statt. Im Juni verurteilte ihn das Gericht wegen insgesamt 34 Straftaten zu vier Jahren Haft, darunter wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlung in nahen Beziehungen. In zwei weiteren Vergewaltigungspunkten wurde er freigesprochen.
Gegen die Verurteilungen wegen der beiden Vergewaltigungen sowie wegen der Misshandlung seiner Ex-Freundin hat Høiby Berufung eingelegt, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat das Berufungsgericht um eine Prüfung gebeten, ob die Strafe hoch genug ausfällt. Die Freisprüche ließ sie unangefochten.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø sprach sich zuletzt dafür aus, die Berufung Høibys gar nicht erst zuzulassen. Aus der Beweislage sei klar erkennbar, dass sie keinen Erfolg haben werde, sagte er dem norwegischen Sender NRK. Für einen neuen Prozess über die Vergewaltigungsvorwürfe gebe es deshalb keine Grundlage.