Marius Borg Høiby soll weiterhin in U-Haft bleiben

Die norwegische Staatsanwaltschaft hat beantragt, Marius Borg Høiby für vier weitere Wochen in Untersuchungshaft zu behalten. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Seine Verteidigung kann den Antrag nicht nachvollziehen.
(dr/spot) |
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Marius Borg Høiby soll laut Staatsanwaltschaft weiterhin in U-Haft bleiben.
Marius Borg Høiby soll laut Staatsanwaltschaft weiterhin in U-Haft bleiben. © Imago images/Bestimage / Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen

Marius Borg Høiby (29) muss vorerst mit einem weiteren Aufenthalt hinter Gittern rechnen. Die norwegische Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Untersuchungshaft des 29-Jährigen um vier weitere Wochen zu verlängern. Das teilte die Polizei in Oslo am Donnerstag laut übereinstimmenden Medienberichten in einer Pressemitteilung mit. Die Wiederholungsgefahr sei derzeit nicht ausreichend gesunken, um eine Freilassung des Sohnes von Kronprinzessin Mette-Marit (52) zu verantworten, hieß es zur Begründung.

Seit dem Urteil vom 15. Juni sitzt der älteste Sohn der Kronprinzessin im Hochsicherheitsgefängnis Ila in Bærum ein. Das Osloer Bezirksgericht hatte ihn zu vier Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Körperverletzung, schwerer Gewalt und Misshandlung in einer engen Beziehung. Der Schuldspruch wegen Misshandlung betraf seine frühere Freundin, die Influencerin Nora Haukland (29). In zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde Høiby freigesprochen. Teile des Urteils hat er angefochten, es ist damit noch nicht rechtskräftig. Bei der Verkündung war er aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend.

Verteidiger kann Antrag nicht nachvollziehen

Sein Verteidiger Petar Sekulic reagierte deutlich. "Es ist sehr schwer zu verstehen, warum sie eine weitere Inhaftierung fordern", sagte der Anwalt der Nachrichtenagentur NTB. Gegenüber der Zeitung "VG" führte er aus: "Es ist sehr schwer zu verstehen, warum die Untersuchungshaft verlängert werden soll. Nach unserer Auffassung sind die Voraussetzungen für eine weitere Untersuchungshaft nicht erfüllt." Der Antrag sei überraschend gekommen, alles Weitere wolle er sich für das Gericht aufheben.

Wäre die Haftfrist am Montag ohne neuen Antrag ausgelaufen, hätte der Strafvollzug Høiby freilassen müssen. Stattdessen kommt die Frage nun am Montag vor das Osloer Bezirksgericht, das über eine Fortdauer der Haft entscheidet. Seine Verteidiger hatten zuvor bereits darum gebeten, dass er die Haft mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum verbringen dürfe. Das Gericht lehnte das ab.

Grundlage für die bisherige Inhaftierung war vor allem die Wiederholungsgefahr. Das Osloer Bezirksgericht kam zuletzt zu dem Schluss, dass Høiby im Fall einer Freilassung Kontakt zu seiner Ex-Freundin aufnehmen könnte, einer geschädigten Frau aus dem Osloer Stadtteil Frogner. Auch bestehe die Gefahr erneuter Gewalt gegen sie. Bereits fünf Tage vor der Urteilsverkündung hatte das Berufungsgericht Borgarting einen Antrag Høibys auf Freilassung abgelehnt.

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